von einer Verwandten ist mir letztes Jahr eine notariell beurkundete und ueber den Tod hinaus gueltige Generalvollmacht ausgestellt worden. Die Consorsbank weigert sich, diese anzuerkennen und mir entsprechend Zugangsdaten auszustellen.
Da die Consorsbank ihre Hauptstelle in Nuernberg etwa 1000km entfernt und keine weiteren Filialen hat, ist die erste Teilfrage, wo ich Klage einreichen sollte.
Die zweite Teilfrage ist, welche Praezedenzfaelle es zu dieser Konstellation gibt (Gericht, Aktenzeichen?).
Die letzte Teilfrage ist, was ich einklagen kann: Die Weiterbenutzung der Bankverbindung zu unveraenderten Bedingungen oder nur die Beendigung des Vertragsverhaeltnisses/ Uebertragung.
MfG
Eingrenzung vom Fragesteller
21. Juni 2022 | 18:21
Zur zweiten Teilfrage wuerde es genuegen, entsprechende Nachschlagewerke zu benennen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Gerichtsstand ergibt sich nach §12ff ZPO am Erfüllungsort und damit der Hauptstelle Nürnberg. Mangels anderer Filialen in Deutschland ist kein anderer Gerichtsstand in Deutschland möglich.
Literatur (Nachschlagewerke) helfen Ihnen nicht weiter - hier die entscheidenden Urteile:
Landgericht Detmold, Urteil vom 14.01.2015 – 10 S 110/14
( Vorinstanz war AG Lemgo, Urteil vom 30.05.2014 – 19 C 357/13)
LG Memmingen, Endurteil v. 28.10.2019 – 22 O 257/19 - Normen: FamFG § 25 Abs. 3
ZPO § 3, BGB § 1901c
Dies gilt aber nur bis zum Erbschein.
Was Sie einklagen wollen, müssen Sie eben wissen - Weiternutzung, Übertragung, je nachdem - allerdings sollten Sie bei dem Antrag auf Übertragung darauf achten, ob Erben vorhanden sind.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller22. Juni 2022 | 14:34
Guten Tag,
kann man mit Aussicht auf Erfolg argumentieren, dass Ort der Erfuellung bei mir ist und nicht in Nuernberg? Den Onlinezugang nutze ich ja nicht in Nuernberg. Wuerde Par 29 ZPO mir dann eine Klage an meinem Wohnort ermoeglichen?
Vielen Dank fuer die Urteile.
Mit freundlichen Gruessen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. Juni 2022 | 15:42
Durchaus ist das im Onlinehandel bislang möglich - letztendlich entsteht Ihnen kein Schaden - man kann beim hiesigen Gericht einreichen und die Argumente vorbringen - das Gericht prüft dann vorab die Zuständigkeit - sieht es die nicht, wird das Verfahren abgegeben - daher würde ich es genau mit dieser Argumentation versuchen - wie gesagt nur mit Anwalt, da Landgericht!