Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten.
Die Berufsgenossenschaft kann Sie auch ohne Antrag begutachten. Auch wenn Ihnen eine Leistung auf unbestimmte Zeit bewilligt wurde bedeutet das nicht, dass Sie sich keinerlei zukünftigen Begutachtungen unterziehen müssten.
Rechtsgrundlage ist § 48 SGB X.
Sofern die Berufsgenossenschaft Ihnen nach Begutachtung Leistungen entziehen will, können Sie dagegen Rechtsmittel einlegen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Danke für Ihre Antwort. ich beziehe seit 17 Jahren nach 5 Jahren Kampf eine BG-Rente. Die BG hat durch die OP letzten Jahres und durch die ständigen Arztbesuche (bin noch im Krankenstand) alle ärztlichen Unterlagen und Stellungnahmen.
Wie gesagt, ich hatte aktuell nur einige Formulare angefragt (u.a. auch zur Fahrtkostenerstattung). Ich möchte vermeiden, dass die BG mich begutachtet ohne dass ich die Zeit habe mich rechtlich vertreten zu lassen. Einen Verschlechterungsantrag würde ich nur mit rechtlicher Unterstützung stellen und auch derzeit noch nicht. Das Formular wollte ich für ich als reine Info, damit ich sehe was dort angefragt wird. Von der BG ging nach Rentengewährung nie eine Initiative zu einer erneuten Begutachtung aus (auch wenn sie das könnte).
Kann ich der BG mitteilen, dass es sich um ein Missverständnis handelt? Ich habe ein Schreiben vorbereitet, in dem ich mich für die anderen Formulare bedanke und betone, dass ich mit meiner Nachfrage ob es Formulare für einen Verschlechterungsantrag gibt keinen solchen gestellt habe oder stellen wollte und eine Wertung als Verschlechterungsantrag nicht gewünscht war oder ist. Oder muss ich das nun offiziell als Rücknahme eines Verschlechterungsantrages erklären ( den ich ja aber gar nicht gestellt habe) ?
Sie können der BG mitteilen, dass es sich um ein Missverständnis handelt und Sie keinen Antrag gestellt haben.