Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst der Bank eine Ratenzahlung anbieten, falls das noch nicht geschehen sein sollte.
Vielleicht ließe sich dann Weiteres abwenden.
Soweit Sie Ihr Fahrzeug zur Berufsausübung benötigen, können Sie eine eventuell von der Gegenseite im Rahmen eines Vollstreckung beantragten Pfändung dahingehend abwenden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar (Zeit/Erreichbarkeit) sind.
Berufen Sie sich schriftlich darauf, um einen Herausgabe- und/oder einen Verwertungsanspruch abzuwenden.
Es kommt dabei aber auch auf die vertragliche Situation an, inwieweit Sie sich dagegen wenden können.
Eine Vollstreckung etc. kann aber schon dann unzulässig sein, wenn Sie nunmehr Raten zahlen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
17. Juni 2013
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19:54
Antwort
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