Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung liegt hier eine arglistige Täuschung des Verkäufers vor. Sie können den Kauf daher anfechten, das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Hilfsweise können Sie sich auch auf Gewährleistung berufen und eine Beseitigung des Mangels verlangen, falls dies von Ihnen eher gewünscht sein sollte und mit vertretbarem Aufwand möglich wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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