Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal ist der Kaufvertrag wichtig, um zu belegen, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig erworben haben. Versuchen Sie, den Verkäufer zu bitten, eine Bestätigung oder Dokumentation aus Dänemark beizubringen, dass das Fahrzeug dort registriert war.
Alternativ können Sie bei der dänischen Zulassungsbehörde nachfragen. Mit der Fahrgestellnummer (VIN) könnten Sie herausfinden, ob es dort noch registriert ist oder war.
Sie brauchen für die Zulassung mindestens die CoC-Papiere (Certificate of Conformity) oder vergleichbare Unterlagen.
Wenden Sie sich um diese zu erhalten an den Fahrzeughersteller und bitten Sie um eine Kopie der CoC-Papiere. Dafür benötigen Sie in der Regel die Fahrgestellnummer (VIN).
Falls keine CoC-Papiere erhältlich sind, können Sie ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO bei einer Prüfstelle (z. B. TÜV oder Dekra) erstellen lassen. Damit wird die Verkehrstauglichkeit und Übereinstimmung des Fahrzeugs mit deutschen Vorschriften bestätigt.
Da das Fahrzeug importiert wurde und noch nicht in Deutschland zugelassen war, brauchen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. Sie müssen nachweisen, dass alle notwendigen Steuern (z. B. die Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt wurden. Falls der Verkäufer diese bereits bezahlt haben sollte, bitten Sie um entsprechende Nachweise.
Falls der Verkäufer dies nicht getan hat, melden Sie den Import beim Zoll und begleichen eventuell anfallende Zahlungen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
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