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Auszug bei den Eltern (WBS-Wohnung), Zusammenzug mit Freundin - WBS behalten

27. Februar 2006 17:49 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte RA,

ich plane mit meiner Freundin demnächst zusammenzuziehen. Sowohl sie als auch ich sind demnächst Auszubildende. Da sie vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses zum 01.08. auf jeden Fall umziehen muss, sie wohnt z.Zt. noch rund 500 km vom Ausbildungsbetrieb entfernt, habe ich geplant bereits zum 01.06. oder 01.07. mit ihr zusammenzuziehen. Dies hätte für uns beide u.a. auch wirtschaftliche Vorteile. Wir wollen hierbei keinerlei Wohngeld beantragen.

Meine Sorge bisher ist nur, dass ich zur Zeit in der Wohnung meiner Eltern wohnhaft bin, und diese Wohnung nur mit einem WBS bewohnt werden kann. Bei einem Auszug meinerseits entspräche die verminderte gemeldete Personenzahl laut Auskunft meiner Eltern einer Fehlbelegung der Wohnung, die mit großen Nachteilen verbunden wäre.

Daher war meine geplante Vorgehensweise die, dass ich am Wohnsitz meiner Freundin meinen Zweitwohnsitz anmelde (und die damit verbundene Zweitwohnsitzsteuer in Kauf nehme) und den Erstwohnsitz im Hause meiner Eltern belasse. Ist es auf diese Weise möglich, dass meinen Eltern der WBS nicht entzogen wird?

Unterschreibe ich in dem Fall den Mietvertrag bei meiner Freundin mit? Kann ich so alle Verträge mit der Adresse des Zweitwohnsitzes unterschreiben, oder muss ich (wie bei Behörden ?) dann den Erstwohnsitz angeben? Was gibt es noch spezielles zu beachten? Haben Sie hierzu weitergehende Tipps und Kniffe?

Sollte ich nach Abschluss meiner Ausbildung evtl. nicht übernommen werden und mein Einkommen sollte wegfallen, kann ich am Zweitwohnsitz dann Wohngeld beantragen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für eine Beantwortung meiner Fragen.

-- Einsatz geändert am 03.03.2006 01:08:20

-- Einsatz geändert am 03.03.2006 02:33:18

-- Einsatz geändert am 03.03.2006 02:34:30

Eingrenzung vom Fragesteller
27. Februar 2006 | 18:06
Eingrenzung vom Fragesteller
2. März 2006 | 01:00
3. März 2006 | 13:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich folgendermaßen beantworten möchte:

Leider ist es nicht möglich, dass Sie Ihren Zweitwohnsitz bei Ihrer Freundin anmelden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Wohnberechtigungsschein für Ihre Eltern hat. Nur wer keinen angemeldeten Zweitwohnsitz hat, erhält einen Wohnberechtigungsschein, bzw., nur dann können die Quadratmeteransprüche dieser Personen berücksichtigt werden.

Dies macht ja auch insofern Sinn, als dass jemand, der sich einen Zweitwohnsitz leisten kann, nicht wirklich auf staatliche Unterstützung für seinen Erstwohnsitz angewiesen ist.

Eine legitime Möglichkeit, diese Rechtsfolge zu umgehen, gibt es nicht. Ihren Eltern wird nicht der Wohnberechtigungsschein entzogen, aber es entfällt der Anspruch auf die Quadratmeter, der durch Ihr „Mitwohnen“ gegeben ist. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass dann eine kleinere Wohnung bezogen werden muss.


Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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