Sehr geehrter Fragensteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich folgendermaßen beantworten möchte:
Leider ist es nicht möglich, dass Sie Ihren Zweitwohnsitz bei Ihrer Freundin anmelden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Wohnberechtigungsschein für Ihre Eltern hat. Nur wer keinen angemeldeten Zweitwohnsitz hat, erhält einen Wohnberechtigungsschein, bzw., nur dann können die Quadratmeteransprüche dieser Personen berücksichtigt werden.
Dies macht ja auch insofern Sinn, als dass jemand, der sich einen Zweitwohnsitz leisten kann, nicht wirklich auf staatliche Unterstützung für seinen Erstwohnsitz angewiesen ist.
Eine legitime Möglichkeit, diese Rechtsfolge zu umgehen, gibt es nicht. Ihren Eltern wird nicht der Wohnberechtigungsschein entzogen, aber es entfällt der Anspruch auf die Quadratmeter, der durch Ihr „Mitwohnen“ gegeben ist. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass dann eine kleinere Wohnung bezogen werden muss.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Antwort
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