Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie unwissentlich ein einzelnes Plagiat zur privaten Nutzung bestellt haben, fehlt es an einem Handeln im geschäftlichen Verkehr und Ansprüche aus Markenrecht bestehen gegen Sie nicht. Es ist schon zweifelhaft, ob Sie die angeblichen Kosten für Lagerung und Vernichtung hätten zahlen müssen.
Um aber weitere Nachfragen oder gar das Einleiten rechtlicher Schritte seitens des Markeninhabers bzw. dessen Anwälten zu vermeiden, sollten Sie das Schreiben nicht unbeantwortet lassen, sondern kurz und wahrheitsgemäß antworten, dass Sie nur diese einzelne Tasche für den privaten Gebrauch bestellt haben und nicht wussten, dass es sich um eine Fälschung handelt. Wenn Sie sich dadurch nicht selbst belasten, können Sie auch die Internetseite und den Händler nennen, um die Sache schnellstmöglich abzuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
danke für Ihre schnelle Antwort.
Da ich schon öfter bei dem Händler aus China Produkte (andere Markenartikel)für den privaten Gebrauch bestellt habe. Stellt sich mir die Frage ob ich mich mit der Herausgabe des Händlers selbst belasten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn Sie die anderen Produkte auch nur für den privaten Gebrauch, also ohne die Absicht eines gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben haben, ändert dies an der rechtlichen Beurteilung grundsätzlich nichts. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass der Markeninhaber einen Auskunftsanspruch gegen den chinesischen Händler erfolgreich durchsetzen kann - zudem würde die Auskunft nur Produkte seiner Marke umfassen.
Dennoch würde ich in diesem Fall zunächst nur kurz antworten, dass Sie die Tasche nur für den privaten Gebrauch bestellt haben, deshalb keine Markenrechtlichen Ansprüche gegen Sie bestehen und Sie die 35 € nur aus Kulanz überwiesen haben, um die Sache abzuschließen. Den Händler/Internetseite würde ich dann zunächst nicht angeben.
Mit besten Grüßen