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Ausfüllen des Antrags auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

| 22. Februar 2023 16:41 |
Preis: 50,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Aktuell fülle ich einen Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenbeihilfe aus und bin mir nicht sicher mit der Angabe von mehreren Daten, und zwar geht es konkret darum:
1. Wo genau ich die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung geltend machen kann, gehören diese unter "F Abzüge" und dem Unterpunkt "sonstige Versicherungen" oder doch unter "G Punkt 6 sonstige Vermögenswerte"?
2. Ich bezahle jeden Monat 23 Euro für die Altersvorsorge und mein Arbeitgeber gibt dann 30 Euro zusätzlich, sodass ich auf 53 Euro jeden Monat komme, kann ich hier auch einen Teil oder sogar das ganze Geld im Antrag angeben und wenn ja wo?
3. Ich habe einen Pensionsfonds von der DEVK, der Wert auf meiner Abrechnung sind 53 Euro, wo von mein Eigenanteil 30 Euro beträgt, kann ich davon auch einen Teil als Kosten eintragen und falls ja wo? (wird gefördert nach Paragraph 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz)
4. Ich wohne noch bei meinen Eltern und zahle denen monatlich 100 Euro fürs Zimmer und Essen, kann ich die auch geltend machen? (ein Mietvertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung liegt nicht vor).
Ich hoffe jemand kann mir schnell weiterhelfen und freue mich auf eine Rückmeldung.

22. Februar 2023 | 17:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung tragen Sie unter Punkt F (Abzüge) - Sonstige Versicherungen ein.

2. Ihren Anteil zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch unter Punkt F - Sonstige Versicherungen eintragen.

3. Siehe Punkt 2.

4. Sie können Ihre Wohnkosten selbstverständlich unter H-Wohnkosten geltend machen. Soweit Sie keinen schriftlichen Mietvertrag vereinbart haben, ist dies unschädlich. Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Legen Sie dem PKH-Antrag eine Bestätigung Ihrer Eltern vor, dass monatlich 100,00 EUR Wohnkosten gezahlt werden.

Für eine schnellere Bearbeitung empfehle ich bereits bei Einreichung sämtliche Nachweise beizulegen (Wohnkosten, Versicherungen, Einkommensnachweise etc.).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2023 | 14:03

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