Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung tragen Sie unter Punkt F (Abzüge) - Sonstige Versicherungen ein.
2. Ihren Anteil zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch unter Punkt F - Sonstige Versicherungen eintragen.
3. Siehe Punkt 2.
4. Sie können Ihre Wohnkosten selbstverständlich unter H-Wohnkosten geltend machen. Soweit Sie keinen schriftlichen Mietvertrag vereinbart haben, ist dies unschädlich. Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Legen Sie dem PKH-Antrag eine Bestätigung Ihrer Eltern vor, dass monatlich 100,00 EUR Wohnkosten gezahlt werden.
Für eine schnellere Bearbeitung empfehle ich bereits bei Einreichung sämtliche Nachweise beizulegen (Wohnkosten, Versicherungen, Einkommensnachweise etc.).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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