Sehr geehrter Herr,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der ursprünglich abgeschlossene Vertrag zu den Bedingungen (Kursinhalt, Zeit, Ort) ist bindend, es sei denn, Sie haben sich Änderungen vorbehalten. Dies kann ich von hier aus nicht beurteilen, ist aber regelmäßig der Fall bei Firmen, die Ausbildungen bzw. Seminare anbieten.
Ihr "Ersatzangebot" könnte man als Vertragsänderung ansehen, die der Teilnehmer aber nicht angenommen hat.
Ich empfehle Ihnen in einem Schreiben an den Kursteilnehmer klarzustellen, dass nur das ursprüngliche Angebot gilt und er das Ersatzangebot, was Sie ihm lediglich aus Kulanzgründen angeboten haben, nicht angenommen hat und Ihm weiter entgegenkommen, in dem Sie ein nunmehr geändertes Kursangebot unterbreiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: phermes1@gmx.de.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
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