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Aufteilung des Erbes.

21. März 2024 17:02 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ein elternteil stirbt, eines von 2 kindern schlägt erbe aus . wieviel erhält der überlebende elternteil, wieviel das kind ?

Eingrenzung vom Fragesteller
21. März 2024 | 17:08
21. März 2024 | 17:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Falls kein Testament oder Erbvertrag existiert, gilt Folgendes:

Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gelebt haben, erhält der überlebende Ehegatte 1/2 der Erbschaft.

Kinder als gesetzliche Erben der 1. Ordnung erhalten ebenfalls 1/2 der Erbschaft.

Da ein Kind die Erbschaft ausgeschlagen hat, erhält das zweite Kind allein 1/2 der Erbschaft.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

ANTWORT VON

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