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Auflösung Erbengemeinschaft

11. März 2010 07:51 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Hallo,

zu folgendem Sachverhalt brauche ich einen Rat.

2002 haben meine Eltern eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung gekauft. 2005 starb meine Mutter und vorerst nutzte mein Vater die Wohnung weiter.
Die Hälfte der Wohnung gehörte ja schon meinem Vater, die andere Hälfte fiel zu den gesetzlichen Anteilen an meinen Vater, meinen Bruder und mich, so dass ich nun 10% der (mit Hypotheken belasteten) Wohnung besitze,

Aufgrund einer Krankheit verlor mein Vater 2006 seine Arbeit und konnte aus gesundheitlichen Gründen (Treppen) die Wohnung nicht mehr selbst nutzen. Eine Zeit lang war die Wohnung vermietet, steht nun aber seit einiger Zeit leer, so dass mein Vater Probleme mit der Tilgung bekommen hat.

Vermutlich wird mein Vater in der nächsten Zeit den Weg in die Privatinsolvenz gehen müssen.

Was kann MIR nun drohen?

Kann die Bank die Tilgung der Hypotheken durch mich einfordern?
Kann ich meinen Anteil meinem Vater schenken oder verkaufen?

Sowohl mein Bruder als auch ich sind finanziell nicht so gestellt, dass wir die Tilgung einfach so stemmen könnten.

Ich habe die Frage im Bereich "Zwangsvollstreckung" eingestellt, weil mir dies am sinnvollsten erschien.


Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe
isisP

11. März 2010 | 09:42

Antwort

von


(1189)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Kann die Bank die Tilgung der Hypotheken durch mich einfordern?

Wenn es sich bei der Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit Ihrer verstorbenen Mutter handelt, käme die Erbenhaftung nach § 1967 BGB zum Zuge. Hierzu müssten Sie noch weiter vortragen und mitteilen, ob die Verträge mit der Bank nur von Ihrem Vater unterzeichnet worden sind.

Kann ich meinen Anteil meinem Vater schenken oder verkaufen?

Ja, dies ergibt sich aus dem Gesetz. Nach § 2033 BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 11. März 2010 | 09:52

Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings würde ich gerne noch einmal nachhaken, da mir nicht alle Aspekte meiner Anfrage klar geworden sind.

Die Verträge mit der Bank wurden von meiner Mutter und meinem Vater unterzeichnet. Daher ergibt sich mein 10%iger (genauer 12,5%iger) Erbanteil.

Ich verstehe das also richtig, dass ich durchaus meinen (belasteten) Anteil an meinen Vater schenken oder verkaufen kann, bevor dieser in die Privatinsolvenz geht?

Leider sind Sie auf den Punkt der drohenden Privatinsolvenz meines Vaters nicht eingegangen? Wie sieht es dann mit der Anfechtbarkeit der Schenkung oder des Verkaufs durch die Bank aus?

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. März 2010 | 12:15

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ja, Sie können Ihren Anteil an dem Nachlass übertragen.

Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 - 146 InsO anfechten.

Eine derartige Rechtshandlung ist nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

ANTWORT VON

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