Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arzt stellt keine Rezepte mehr aus

1. November 2023 15:38 |
Preis: 57,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir sind sehr verzweifelt und ratlos und hoffen hier etwas Hoffnung, einen Tip oder guten Rat zu bekommen. Vielleicht auch nur einfach ein paar offene Ohren .
Mein Partner und ich leiden an einer chronischen Erkrankung, die sehr komplex und leider in Deutschland weitestgehend unbekannt ist und es auch keine wirkliche Medikation gibt, die „den Teufel" besiegt. Ein Medikament und ein Hilsmittel gibt es um heftige Attacken zu unterbrechen bzw zu mildern. Deswegen beantragte der Schmerzmediziner 2018 eine Canabinoid-Therapie für meinen Partner, welche im ersten Anlauf abgelehnt wurde. 2019 wurde wieder ein Antrag gestellt, welcher dann auch genehmigt wurde. Der Antrag bezog sich auf Dronabinol. Leider zeigte das Dronabinol keine Wirkung, weshalb der Schmerzmediziner eine Umstellung auf getrocknete Blüten als sinnvoll erachtete und auch so verordnete. Seit 2020 bekam mein Partner nun wöchentlich die Rezepte von besagten Schmerzmediziner ausgestellt. Bis letzte Woche. Anfang letzter Woche, wir fuhren wie immer zur Klinik um vorstellig zu werden und das Rezept abzuholen, dort sagte der Arzt, dass er kein Rezept ausstellen darf. Anordnung der Klinikleitung, weil es wohl Differenzen mit der Krankenkasse gibt. Genaue Informationen gab es natürlich keine. Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass der Professer damals einen neuen Antrag hätte stellen müssen bevor der Wechsel von Extrakt auf Blüten verordnet wurde und es jetzt wohl Regressansprüche gibt.
Jetzt steht mein Partner ohne Rezept da. Das medizinische Cannabis hilft ihm so gut die Begleiterscheinungen erträglicher zu machen, die Nebenwirkungen des Medikaments besser zu ertragen und einfach wieder mehr Lebensqualität ermöglicht. Durch die Anweisung der Klinikleitung, dass der Professor kein Rezept ausstellen darf, stehen wir vor einem riesigen Problem. Natürlich stellte sich auch sofort eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes meines Partners ein .
Wir wissen nicht mehr weiter…..darf die Klinik einfach die Versorgung/Verordnung einstellen (wir wissen nicht, ob der Prof. einen Fehler gemacht hat, aber selbst wenn, kann das zu Lasten der Gesundheit meines Partners ausgetragen werden? ) ?
Mehrere Telefonate mit der Krankenkasse, dass Sie bitte eine Sondergenehmigung für die nächsten 4-6 Wochen ausstellen, damit wir Zeit haben das Problem zu erfassen und zu lösen und dennoch eine Versorgung/Verordnung gewährleistet ist, wird mit „das können wir nicht machen" abgeschmettert.
Wir haben auch das Gespräch mit dem Schmerztherapeuten gesucht, welcher einfach sagt, dass er nichts verordnen darf weiter bis das Problem gelöst ist.
Die Krankenkasse sagt, dass diese dem Professor nichts untersagt hat, den die Verordnungs- und Therapiehoheit liegt beim behandelnden Arzt. Darf die Klinikleitung dem Professor untersagen Rezepte auszustellen ? Die Verordnung war seit Jahren weitaus höher als der normale monatliche Standard. Das stört jetzt anscheinend die Krankenkasse nach 3 !!! Jahren und diese fordern wohl Geld zurück von der Klinik. Wir wissen nichts genaues, weil niemand mit uns redet. Aber darf die Versorgung von jetzt auf gleich eingestellt werden?
Bitte, können Sie uns helfen……bitte.

1. November 2023 | 16:04

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich verstehe Ihre Verzweiflung und es tut mir leid, dass Sie und Ihr Partner in dieser schwierigen Situation sind. Es ist wichtig zu beachten, dass ich kein Arzt bin und daher keine medizinischen Ratschläge geben kann. Allerdings kann ich Ihnen einige rechtliche Aspekte erläutern.
1. Die Klinikleitung hat das Recht, die Ausstellung von Rezepten zu untersagen, wenn sie der Ansicht ist, dass dies im besten Interesse der Patienten oder der Klinik ist. Dies könnte aufgrund von rechtlichen oder finanziellen Bedenken der Fall sein.

2. Die Krankenkasse hat das Recht, die Kostenübernahme für bestimmte Medikamente zu verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass diese nicht notwendig oder angemessen sind. Dies könnte der Fall sein, wenn die Kosten für das Medikament deutlich höher sind als die Kosten für alternative Behandlungen oder wenn es Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit oder Sicherheit des Medikaments gibt.

3. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Dies sollte schriftlich erfolgen und die Gründe für den Widerspruch klar darlegen. Es könnte hilfreich sein, medizinische Unterlagen oder Gutachten beizufügen, die die Notwendigkeit und Wirksamkeit des Medikaments belegen.

4. Es könnte auch sinnvoll sein, einen anderen Arzt oder eine andere Klinik zu suchen, die bereit ist, das Rezept auszustellen. Es ist wichtig, dass Sie dabei offen und ehrlich über die bisherige Behandlung und die aktuelle Situation sind.

5. Es könnte sich hier ferner empfehlen, dass Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen, indem dieser etwa die Klinik auffordert, die Unterschrift des Rezepts zuzulassen und Schmerzensgeldansprüche ankündigt. Gegebenenfalls könnte hier auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine gerichtliche Eilentscheidung herbeigeführt werden. Jedoch müssten Sie hierbei mit finanziellem Aufwand rechnen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1131)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER