Frau x
geb. am x in x
wurde im Anschluss an ihre Ausbildung als x ab x als x eingesetzt.
Ihr Aufgabengebiet umfasste im wesentlichen folgende Aufgaben:
.... Aufgabenbeschreibung
Frau x überzeugte durch ihr Fachwissen, das sie sowohl sicher wie gekonnt in hohem Maße eigenverantwortlich in der Praxis einsetzte. Auch unter starker Belastung behielt sie die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben sehr gewissenhaft. Sie war eine sehr engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben mit vollem Einsatz erfolgreich durchführte. Frau x war eine kommunikative, teamfähige und kooperative Mitarbeiterin.
Frau x scheidet zum x im gegenseitigen Einvernehmen aus den Diensten unseres Hauses. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Sind diese Formulierungen positiv oder negativ zu verstehen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen-
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Zeugnis
Ihr Zeugnis enthält, sofern Sie dies nicht ausgelassen haben, keine Angaben zur Leistungsbewertung (z.B. "Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.")
Auch fehlen Angaben zur Führung, also zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Wichtig ist z.B. ein Satz wie "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei."
Ohne diese entscheidenden Angaben ist das Zeugnis unvollständig und erlaubt keine Bewertung.
Die von Ihnen genannten Formulierungen sind im großen und ganzen nicht zu beanstanden. Problematisch dürfte aber die Bezeichnung als "kommunikativ" anzusehen sein. Dies könnte darauf hindeuten, daß der Arbeitnehmer oft geplaudert hat, anstatt zu arbeiten. Auf diese Formulierung sollte besser verzichtet werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.