Guten Tag,
die Betroffene (meine Mutter) übt einen angemeldeten (und somit auch versicherten) Minijob als Berufskraftfahrerin (Bus) aus. Während eines Termins der 5 BKF-Module zur Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnis ist sie während des Hinweges der Pause die Treppe runtergestürzt. Hierbei kam es zu einem Bruch am Sprunggelenk sowie Bänderabriss.
Sie ist aktuell arbeitsunfähig und nach erfolgter Operation noch viele Wochen bzw. Monate stark eingeschränkt.
Unmittelbar nach dem Unfall ist durch die Schocksituation und die starken Schmerzen zunächst die Behandlung im Krankenhaus über die Private Krankenversicherung erfolgt.
Am Folgetag wurde dann in die Wege geleitet, dass es als Arbeitsunfall geltend gemacht wird.
Genau hier beginnen die Probleme, da jeder die Verantwortung zurückweist. Sogar der Arbeitgeber stellt sich quer und verweigert die Hilfestellung aktuell, obwohl die Module unmittelbar in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen und Voraussetzung hierfür sind. Des weiteren wird diese Weiterbildung sogar vom AG bezahlt.
Meine Mutter ist Zuhause aktuell stark eingeschränkt und benötigt Alltagsunterstützung. Zudem leidet ihre selbständige Haupttätigkeit erheblich (GbR-Gesellschafterin im Großhandelsbetrieb), was ebenfalls zu Einbußen führt.
Wie schätzen Sie die Rechtslage ein bzw. welchen Weg sollen wir nun gehen, damit der Fall als Arbeitsunfall eingestuft wird?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund Ihrer Schilderung scheint es sich bei dem Unfall Ihrer Mutter um einen Arbeitsunfall zu handeln. Die Teilnahme an den BKF-Modulen ist eine Voraussetzung für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Berufskraftfahrerin und steht somit in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Daher sollte der Unfall grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Es ist wichtig, dass der Unfall so schnell wie möglich der Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Dies kann entweder durch den Arbeitgeber oder durch den behandelnden Arzt erfolgen. Sollte der Arbeitgeber sich weiterhin weigern, den Unfall zu melden, kann Ihre Mutter dies auch selbst tun.
Sollte dies bereits geschehen sein, so sollten Sie zunächst die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers abwarten. Sollte dieser zum Ergebnis kommen, dass die Gesundheitseinschränkungen nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind, sollten Sie zwingend Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben.
Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.