Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wäre ein Versand auf dem regulären Postweg denkbar, wenn durch ausreichende Verpackung sichergestellt ist, dass der Laptop nicht beschädigt wird, das Paket ausreichend versichert wird und die Daten für den Fall eines Verlustes vorher gesichert wurden.
Allerdings sollte dies erst nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber erfolgen. Denn es gibt in solchen Fällen regelmäßig Alternativen, die höhere Sicherheit bieten: So besteht eventuell die Möglichkeit, per Fernzugriff über das Internet die wichtigen Daten auf einen Rechner am Firmensitz zu transferieren. Bei vertraulichen und schutzbedürftigen Daten wäre auch ein Transport per Sicherheitskurier denkbar, oder Ihr Arbeitgeber schickt selbst einen Mitarbeiter, um den Laptop abzuholen.
Kurz gesagt: Sie sollten das weitere Vorgehen vorher mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Besteht er auf einen Versand des Laptops per Post/Paketdienst, achten Sie auf ausreichende Verpackung, ausreichende Versicherung des Pakets und erstellen Sie wenn möglich vorher ein Backup aller relevanten Daten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre fachmännische Antwort.
D.h. der Versand des Laptops in gesicherter Form wäre ohne großartige arbeitsrechtliche Konsequenzen auch ohne Absprache mit dem Arbeitgeber möglich? Vielen Dank für Ihr ganz kurzes Feedback.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Nein, von einem Versand ohne Absprache mit dem Arbeitgeber würde ich abraten. Denn es obliegt grundsätzlich der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er das Versandrisiko eingehen möchte oder eine andere Alternative wählt, um das Firmeneigentum zu schützen. Ein eigenmächtiger Versand könnte daher tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen, sollte das Laptop auf dem Versandweg verloren gehen oder beschädigt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt