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Arbeitsrechtliche Fragestellung

| 10. September 2014 20:51 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


07:45

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einer arbeitsrechtlichen Frage an Sie.
Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in leitender Funktion.
Seit letzter Woche bin ich arbeitsunfähig und werde dies wohl auch noch längere Zeit bleiben.
Mein Laptop mit firmenwichtigen Dateien/Planungsdaten befindet sich aufgrund meiner unverhofften Krankheit noch in meinem Homeoffice. Mit der Planung kann ich mich aufgrund meiner momentanen Krankheit nicht mehr befassen und dies wahrscheinlich auch auf längere Zeit nicht mehr.
Die Planungsdaten müssen daher, um den allgemeinen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, unverzüglich in die Hauptzentrale gelangen. Die Planungsdaten/-dateien sind für die tägliche Arbeit von 25 Mitarbeitern und somit für einen reibungslosen Auftragsablauf zwingend erforderlich. Die Daten müssen den Mitarbeitern täglich überliefert werden.
Der Hauptsitz meiner Firmenzentrale liegt 150 km entfernt von meiner Privatadresse. Einen Stellvertreter, der mit den Dateien/Planungsdaten umgehen kann, habe ich leider nicht. Dies muss dann wohl mein Vorgesetzter in der Hauptzentrale erledigen? Kann/Darf ich den Laptop auf dem Postweg in die Firmenzentrale schicken und was wäre dabei zu beachten? Oder hätte ich dann arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten? Vielen Dank für Ihre fachkundige Antwort. Viele Grüße

10. September 2014 | 21:25

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich wäre ein Versand auf dem regulären Postweg denkbar, wenn durch ausreichende Verpackung sichergestellt ist, dass der Laptop nicht beschädigt wird, das Paket ausreichend versichert wird und die Daten für den Fall eines Verlustes vorher gesichert wurden.

Allerdings sollte dies erst nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber erfolgen. Denn es gibt in solchen Fällen regelmäßig Alternativen, die höhere Sicherheit bieten: So besteht eventuell die Möglichkeit, per Fernzugriff über das Internet die wichtigen Daten auf einen Rechner am Firmensitz zu transferieren. Bei vertraulichen und schutzbedürftigen Daten wäre auch ein Transport per Sicherheitskurier denkbar, oder Ihr Arbeitgeber schickt selbst einen Mitarbeiter, um den Laptop abzuholen.

Kurz gesagt: Sie sollten das weitere Vorgehen vorher mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Besteht er auf einen Versand des Laptops per Post/Paketdienst, achten Sie auf ausreichende Verpackung, ausreichende Versicherung des Pakets und erstellen Sie wenn möglich vorher ein Backup aller relevanten Daten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 10. September 2014 | 21:56

Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre fachmännische Antwort.
D.h. der Versand des Laptops in gesicherter Form wäre ohne großartige arbeitsrechtliche Konsequenzen auch ohne Absprache mit dem Arbeitgeber möglich? Vielen Dank für Ihr ganz kurzes Feedback.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2014 | 07:45

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Nein, von einem Versand ohne Absprache mit dem Arbeitgeber würde ich abraten. Denn es obliegt grundsätzlich der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er das Versandrisiko eingehen möchte oder eine andere Alternative wählt, um das Firmeneigentum zu schützen. Ein eigenmächtiger Versand könnte daher tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen auslösen, sollte das Laptop auf dem Versandweg verloren gehen oder beschädigt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. September 2014 | 20:48

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