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Arbeitsrecht: SCHUFA Auskunft privater Teil vom AG gefordert

21. Juni 2018 23:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Es gibt 2 Teile der Schufa Auskunft, das Zertifikat was allgemein über die bonität aussagt (positiv oder negative Daten gespeichert) und den privaten Teil, wo alle einzelnen Geschäftsverbindungen oder Anfragen von Unternehmen zur Geschäftsverbindung aufgelistet sind inklusive der jeweiligen branchenscores. Die Schufa erklärt jeweils im Anschreiben als auch auf den Unterlagen, dass der private Teil auch nur den eigenen Gebrauch bestimmt ist.

Nun ist es ein einem Finanzunternehmen üblich, neben Führungszeugnis auch eine Schufa-Auskunft zu verlangen vor der Einstellung. Bisher wurde bei sämtlichen Unternehmen nur das allgemeine Zertifikat verlangt, nicht den privaten Teil. Nun gibt es ein Unternehmen was vor der Einstellung den privaten Teil schriftlich anfordert (schreiben liegt vor, kosten wurden übernommen). Zunächst wurde nur das übliche normale Zertifikat abgegeben, es folgte die Mail, dass diese Schufa Auskunft unvollständig sei. Auf den Hinweis, dass selbst die Schufa sagt, dass dieser Teil nur für den privaten Zweck gedacht ist, alleine aus Datenschutz, folgte der Anruf : „Einstellung nur mit privaten Teil möglich". Man wusste auch selbst nicht warum man überhaupt den privaten Teil benötigt.

Aus Angst vor Arbeitslosigkeit, ein riesiges Paket abgeschickt mit dem privaten Teil (über 22 Seiten, da wirklich jede einzelne Anfrage für einen Kredit, Handy etc Riesen groß, 2-3 pro Seite dargestellt wird neben allen anderen laufenden Sachen). Selbst der Alternachweis eines Onlineanbieters (vielleicht auch Erotikversand) wird aufgeführt. Die gesamten persönlichen Lebensumstände mussten somit offenbart werden um einen Job als Sachbearbeiter zu erhalten. In anderen Jobs wo Millionenbeträge von vermögenden Kunden hin und her geschoben wurde ist man auch mit dem üblichen Zertifikat ausgekommen. Nachdem die Tätigkeit begonnen hat, wird man dann auch noch teilweise befragt zu einzelnen Positionen in der Schufa Auskunft, es ging um kreditanfragen. Wohl gemerkt, wenn eine Schufa negative Einträge enthalten würde; dann wäre im allgemeinen Zertifikat nicht bestätigt „nur positive Daten enthalten" sondern auch negative Daten.
Nach 2 Monaten ist Schluss, Kündigung in der Probezeit, ohne Angaben von Gründen.

Die Kündigung soll keine Rolle spielen, aber das man sich so derart ausziehen muss um eine Einstellung zu erhalten ist fraglich?

Am Ende, wird dann noch per ausgleichsquittung mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung verlangt, wo unter anderem ein klageverzicht erklärt werden soll, obwohl man eigentlich nur den Erhalt seiner Unterlagen bestätigen soll.



Einsatz editiert am 21.06.2018 23:50:06

Einsatz editiert am 21.06.2018 23:58:54

22. Juni 2018 | 08:03

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Grundsätzlich darf ein AG die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft verlangen, wenn dessen Inhalt für die vorgesehene Stellung von Bedeutung sein kann. Sie waren bei einem nicht näher bezeichneten Bankunternehmen beschäftigt, was nahelegt, dass Sie eine Vertrauensstellung innegehabt haben, für die z.B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse von Bedeutung sein können.

Dass der AG über den üblicherweise vorzulegenden Teil hinausgehendes Informationen der geschilderten Art eingefordert hat, ist hingegen nicht mehr üblich und hätte von Ihnen verweigert werden können.

Nun haben Sie aber die Informationen erteilt, die sich nunmehr beim ehemaligen Arbeitgeber befinden und dort gespeichert sind, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits wieder beendet wurde.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Ihnen das Unbehagen bereitet.

Nachdem nunmehr seit dem 25.05.2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft ist, können Sie gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art 17 DSGVO</a> vom ehemaligen Arbeitgeber die Löschung solcher Daten verlangen, "die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind".

Da das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, besteht auch keine Notwendigkeit für den ehemaligen Arbeitgeber, diese Daten über Sie zu speichern.

Widerrufen Sie daher die erteilte Einwilligung und verlangen die Löschung der Schufadaten beim Arbeitgeber und den Nachweis der Löschung.

Sofern die Gegenseite Probleme machen sollte, wenden Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Datenschutzbehörde.


Mit freundlichen Grüßen

Beachten Sie bitte die Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung in meinem Profil.


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