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Anzeige machen bei Sozialversicherungsbetruges

29. September 2015 23:57 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bin Vermieter und habe beim Einzug eine Mietbescheinigung von der ARGE ausgefüllt. Somit gehe ich davon aus, dass der Mieter Wohngeldleistungen von der ARGE erhält. Diese jedoch nicht an den Vermieter weiter gibt. Mit Argumente wie es sollen erst Thermofenster eingebaut werden u.ä. wird die Mietzahlung zurück gehalten. Wahrscheinlich werden die Zahlungen von der ARGE anderweitig genutzt.
Ist das Sozialversicherungsbetrug und wenn ja, wer darf Anzeige erstatten?

Und ein dazu gezogener Rechtsanwalt sagte, ich sollte erst die Fenster wechseln lassen und kann dann erst gegen den Mieter gerichtlich vorgehen.

30. September 2015 | 08:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ob das wirklich ein Betrug ist, hängt davon ab, was gegenüber der ARGE mitgeteilt und mit der ARGE vereinbart worden ist.

Ob es Ihnen gegenüber ein Betrug ist, hängt davon ab, warum die Miete nicht gezahlt wird. Allein der noch ausstehnde Einbau neuer Fenster kann kaum eine 100% Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen.

Wenn Sie schon einen Kollegen beauftragt haben, sollten Sie diesem Kollegen auch vertrauen.

Eine Strafanzeige wegen Betruges kann Jeder stellen, der meint, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Also könnten auch Sie eine Strafanzeige machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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