Sehr geehrter Fragesteller,
gemäß Ihres Ansinnens beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt.
Wie der Kollege Kleber bereits anmerkte, dürfte hier auf den zu betrauenden Kollegen ein schweres Stück Arbeit zukommen. Wiederaufnahmeverfahren stellen regelmäßig, neben den Revisionsverfahren, den mit am schwersten und umfangreichsten Tätigkeitsbereich in der Strafverteidigung da. Leider oftmals mit, im Sinne des Mandanten, negativen Ausgang.
In Ihrem Fall wird von eminenter Bedeutsamkeit sein, wie genau sich das "Opfer" nach dem Prozess eingelassen hat und wie der Beweis für die Aussagen geführt werden kann. Dies muss im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens derart schlüssig dargelegt werden, dass das Landgericht deutliche anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit des damaligen Urteils zu erkennen vermag. anderenfalls droht einem Wiederaufnahmeverfahren bereits in dieser ersten Stufe das Aus.
Vorab sei erwähnt, dass bereits die Vorprüfung regelmäßig mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen wird.
Wie Sie wünschten, hier einige Kollegen in der gewünschten Region, die Ihre Schwerpunkte im Strafrecht gesetzt haben:
Düsseldorf:
Rechtsanwalt Dr.h.c. Rüdiger Deckers
Fachanwalt für Strafrecht
Wasserstr. 13, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 865060
Telefax: 0211 8650650
Mönchengladbach:
Rechtsanwalt Daniel Schönen
Fachanwalt für Strafrecht
Kaiserstr. 98, 41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 17022
Telefax: 02161 26523
Aachen:
Rechtsanwalt Jürgen Laps
Fachanwalt für Strafrecht
Rotter Bruch 4, 52068 Aachen
Telefon: 0241 949010
Telefax: 0241 536375
Bitte beachten Sie, dass diese Kollegen nur exemplarisch und ohne Wertung aus dem Kreis der möglichen Rechtsanwälte, unter Berücksichtigung des gewünschten Rechtsgebietes, ausgesucht wurden.
Gerne können Sie sich mit der Beauftragung auch an meine Kanzlei wenden.
Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie für die weitere Interessenwahrnehmung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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