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Anwaltskosten bei verpäteter Mietzahlung

1. August 2007 11:07 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mieterin A Hart IV Empängerin hat viermal (einmal letztes Jahr und 3 aufeinanderfolgende Monate) ihre Miete von ca. 330,- € verspätet (11- 20 Tage) gezahlt. Von Anfang an hat der Vermieter jedesmal direkt seinen Anwalt eingeschaltet, der jeweils am 7. oder 9. des Monats dann Anwalts-Kosten von 83,53 € (Geschäftsgebühr 58,50€ gemäß §13 RVG iVm Nr.2300 VV +Unkostenpauschale 11,70€ gem. Nr. 7002 VV zzgl MwST. 19%) einfordert und im Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat. Mittlerweile handelt es sich um eine Summe ca. 600- €
Frau A hat der Gerichtsvollzieherin schriftlich angeboten diese Schulden monatlich abzuzahlen, war aber bei den Vollstreckungsterminen nicht anwesend. Nun droht (insb.der Anwalt) mit der eidestattlichen Versicherung.
Sind solche Kosten von 83,53 des Anwalts ohne vorherige Mahnung des Vermieters gerechtfertigt?
Sollte Frau A einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen?

1. August 2007 | 11:11

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Soweit eine Fälligkeitsregelung für die monatliche Mietzinszahlung im Mietvertrag vereinbart ist, kommen Sie automatisch mit Ablauf dieses Datums in Verzug. Sollte Ihre Vermieterin nach Verzugseintritt einen Anwalt beauftragen, um die Miete geltend zu machen, haben Sie Ihr die dafür entstehenden Kosten zu ersetzen. Einer „weiteren“ vorherigen Mahnung bedarf es nicht. Die geltend gemachten Kosten sind, wie geschildert, der Höhe nach zutreffend.

Daher sollten Sie diese Kosten bezahlen oder sich hinsichtlich einer Ratenzahlung einigen, wenn Sie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung umgehen wollen. Für dieses Vorgehen können Sie einen Anwalt einschalten. Die dafür anfallenden Kosten hätten Sie jedoch aus eigener Tasche zu tragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

ANTWORT VON

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