Ich habe eine Kanzlei beauftragt mich in einer Immobiliensache zu vertreten. Voraussetzung war die Zahlung und Rechnungsstellung auf eine UG. Das wurde mir ebenfalls schriftlich von der Kanzlei bestätigt.
Die Beratung kostete vorab 1.060 Euro. Im Anschluss gab es keine oder kaum Leistung, 4 Monate schlechte unhöfliche Beratung. Und die Rechnung wird mir immer noch verwehrt. Soll ich das bei der Polizei anzeigen oder wohin soll ich mich wenden?
Ich habe bereits die Rechtsanwaltskammer informiert. Die o.g. Kanzlei will mir weder eine Rechnung noch eine Rechnungskopie ausstellen. Ich brauche diese aber dringend für die Steuererklärung. Die Kanzlei meinte sie hätte mir nachweislich eine private Rechnung gestellt.
Die habe ich aber nicht mehr und sie bringt mir auch nichts.
die Polizei wird Ihnen nicht weiterhelfen, da es eine rein privatrechtliche Streitigleit aus dem Vertragsverhältnis ist.
Die Information an die Rechtsanwaltskammer war schon der richtige Weg, wird aber vermutlich einige Zeit dauern, muss aber auch letztlich nicht unbedingt den gewünschten Erfolg bringen.
Nach Ihrer Sahcverhaltsdarstellung bleibt daher nach erfolgloser Fristsetzung dann nur die Klage beim Amtsgericht auf korrekte Rechnungsstellung an die UG verbunden mit der Feststellung, dass jeder Schaden der noch aus der verzögerten Rechnungsstellung eintreten wird, dann zu ersetzen ist, übrig.
Sie werden abber nachweisen müssen, dass die UG Auftraggeber und Rechnungsempfänger sein sollte; dazu muss man die näheren Umstände und Absprachen der Mandatserteilung kennen.