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Anwalt/Stb. gesucht, ESt-Bescheide anfechten

| 22. Januar 2018 11:44 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


13:30

Guten Tag,

ich bin selbständig und mache meine Buchhaltung selbst, mit der Software einer bundesweit bekannten Firma.

Für das Jahr 2017 habe ich "spaßeshalber" die EÜR mal mit Excel nachgerechnet. Erstaunlicherweise ergab sich dabei ein simpler Rechenfehler der Software zu meinen Ungunsten. Daraufhin habe ich die EÜR für 2016, 2015 und auch für 2018 nachgerechnet. Auch hier ergab sich eine Differenz zu meinen Ungunsten von jew. mehreren tausend Euro.

Nun möchte ich die Einkommensteuerbescheide 2015 (vom 27.12.16) und 2016 (vom 16.10.17) korrigieren lassen.
Beim Finanzamt habe ich dies heute schon einmal vorab angekündigt per Fax.

Bei der Softwarefirma habe ich über die kostenpflichtige Hotline (1,99 / min.) bereits 17 min. vertelefoniert. Rückruf wurde zugesagt, hat aber noch nicht stattgefunden.

Sofern das Finanzamt hier keine geänderten Bescheide erläßt, möchte ich gegen die Softwarefirma vorgehen ("Schadenersatz", Rückerstattung Hotlinegebühren, ...).

Ich suche einen Steuerberater / Rechtsanwalt, der sich in beiden Fällen auskennt.

Alle Unterlagen kann ich als pdf übermitteln.

Freundliche Grüße

22. Januar 2018 | 12:15

Antwort

von


(1460)
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne nehme ich Ihre Vertretung wahr.

Steuerliche Themen sind mein Haupttätigkeitsbereich, ich kann Ihnen hier also mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eine Beratung würde unter Anrechnung der 25,00 EUR hier nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet werden.

Bitte schicken Sie mir alle Unterlagen an kanzlei@recht-doumi.de. Ich werde mich sodann nach Sichtung Ihrer Unterlagen wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 22. Januar 2018 | 13:29

Sehr geehrter Herr Park,

vielen Dank, ich melde mich zu gegebener Zeit bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Januar 2018 | 13:30

Gerne & kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Park

Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2018 | 13:29

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