Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Wenn Ihnen das FA mitteilt, dass ein verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2006 nicht mehr vorhanden war und deshalb eine Berücksichtigung für 2007 nicht mehr erfolgen konnte, kann das daran liegen, dass das FA von Amts wegen zunächst einen Verlustvortrag in die Jahre 2004 – 2006 vorgenommen hat, denn nach § 10d Abs. 2 EStG
SIND nicht ausgeglichene Verluste in den FOLGENDEN Veranlagungszeiträumen abzuziehen.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass Sie in den ESt-Erklärungen 2004 – 2006 den Verlustvortrag noch nicht ansetzen konnten, weil er zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, denn nach § 155 Abs. 2 AO
konnten die entsprechenden ESt-Bescheide 2004 – 2006 bereits erteilt werden, obwohl der Verlustfeststellungsbescheid noch nicht erlassen wurde.
Wenn dann aber nachträglich der Verlustfeststellungsbescheid in der Welt ist, sind die bereits erlassenen Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO
von Amts wegen zu ändern, sodass Sie eigentlich zu Ihren Gunsten geänderte ESt-Bescheide 2004 – 2006 erhalten haben müssten.
In diesem Fall wäre zum 31.12.2006 von dem festgestellten Verlust in der Tat nichts mehr übrig, sodass die Entscheidung des FA nachvollziehbar wäre.
Sollten Sie die geänderten ESt-Bescheide 2004 – 2006 nicht erhalten haben, sollten Sie das Finanzamt darauf hinweisen und eine entsprechende Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO
beantragen.
Ein Einspruch gegen den ESt-Bescheid 2007 wäre deshalb nur dann sinnvoll, wenn nach einer Berücksichtigung in den Jahren 2004 – 2006 von dem festgestellten Verlust noch etwas übrig geblieben wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
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Diese Antwort ist vom 29.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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