Hallo, folgende Frage: Ich hatte im September 2019 Gerichtsverhandlung (in Bayern) wegen einer Hausdurchsuchung bei der Kokain und Marijhuana gefunden wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits eine abgelegte Pschyotherapie und mehrere Urinscreenings vorliegen. Dazu kommt dass ich einen Monat vor der Hausdurchsuchung (dezember 2018) eine bestandene Mpu hatte. Ich konnte glaubhaft versichern, dass es ein einmailger Rückfall war. Nach der Verhandlung am 09.2019 ist bis heute (November 2021) kein weiteres Vorgehen der Führerscheinbehörde erfolgt. Gilt in diesem Fall eine Verjährungsfrist von 2 Jahren ab der Gerichtsverhandlung? Und falls nein gibt es Fälle in denen ein solches Vorgehen nach mehreren Jahren Gerichtsverhandlung (nicht am Steuer) verfolgt wird? Ich habe freiwillig Screenings gemacht um im Fall der Fälle gerüstet zu sein aber langsam wird mir das zu teuer…
Lg
Einsatz editiert am 06.11.2021 15:06:06
Eingrenzung vom Fragesteller
6. November 2021 | 14:51
Hallo, folgende Frage: Ich hatte im September 2019 Gerichtsverhandlung (in Bayern) wegen einer Hausdurchsuchung bei der Kokain und Marijhuana gefunden wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits eine abgelegte Pschyotherapie und mehrere Urinscreenings vorliegen. Dazu kommt dass ich einen Monat vor der Hausdurchsuchung (dezember 2018) eine bestandene Mpu hatte. Nach der Verhandlung am 09.2019 ist bis heute kein weiteres Vorgehen der Führerscheinbehörde erfolgt. Gilt in diesem Fall eine Verjährungsfrist von 2 Jahre ab der Gerichtsverhandlung? Und falls nein gibt es Fälle in denen ein solches Vorgehen nach mehreren Jahren Gerichtsverhandlung verfolgt wurde
Lg
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine bestimmte Frist, binnen derer sich die Führerscheinstelle melden muss, gibt es nicht.
Nach so langer Zeit sinkt natürlich die Wahrscheinlichkeit. Es ist auch denkbar, dass die Führerscheinstelle gar keine Kenntnis vom Urteil hat, da Sie ja mitteilen, dass es sich nicht um ein Verkehrsdelikt handelte.