Hier ist Person A Unrecht beschuldigt worden eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Dazu kam es weil die Person um die es geht, nur anhand des Kennzeichens identifiziert werden konnte, das zu dem Halter geführt hat - nicht aber zu dem Fahrer.
Insofern genügt es wenn die Person A im Rahmen der Anhörung mitteilt das er selber gar nicht gefahren ist.
Dann wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Person eingestellt und gegebenenfalls gegen die andere Person fortgesetzt.
Das Bußgeld beträgt in der Regel 250 bis 400 € bei einem Ersttäter.
Ob in Person des anderen der Tatbestand erfüllt ist kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man wissen ob das richtig ein Verstoß bei Person B vorgelegen hat. Sollte hier ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen könnte Person A auch noch die Aussage verweigern
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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