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verspätete Förmliche Zustellung und Zeitrahmen für eine Anhörung nach §24 SGB X

| 18. Februar 2025 19:34 |
Preis: 70,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es geht um eine Rückforderung des Amtes für gewährte Leistungen bei Heimaufenthalt.

Ich habe dazu vom Amt eine Förmliche Zustellung nur durch „Zufall" durch Dritte verspätet bekommen. Das Datum des Schreibens ist 20.1.2025. Die Adresse ist handschriftlich und nicht richtig leserlich was wohl der Grund für die nicht ordentliche Zustellung in meinen Briefkasten war und das Feld Zugestellt am ist vom Briefträger gar nicht ausgefüllt.
Die gewährte Frist zur Anhörung ist bis zum 12.2.2025

Ich habe mich bereits beim Amt darüber beschwert das ich das Schreiben verspätet bekommen habe und ich den angesetzten Termin 12.2.2025 für zu kurz halte.
Was wäre eine angemessene Frist für eine Anhörung?

18. Februar 2025 | 20:10

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender.

es kommt auf den Tag der Zustellung an.

Und das war erst dann, als Sie durch Ditte das Schreiben offenbar bekommen haben.

Im Rahmen der Anhörung wird in der Regel eine Frist von vier Wochen gewährt.

Möglich sind aber auch Fristen von 14 Tage, die im allgemeinen dann als angemessen angesehen werden.

Es gibt dabei keine gesetzliche Vorgaben, sonder es ist Einzelfallentscheidung.

Fehler bei der Übermittlung oder eine zu kurze Frist haben die Wirkung einer unterlassenen Anhörung und würden den Bescheid dann rechtswidrig sein.

Und hier gab es auch schon Fehler bei der Übermittlung.

Tragen Sie das vor und bestehen Sie dann auf eine angemessene Frist von vier Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 20. Februar 2025 | 14:03

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. Februar 2025
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