Sehr geehrter Ratsuchender.
es kommt auf den Tag der Zustellung an.
Und das war erst dann, als Sie durch Ditte das Schreiben offenbar bekommen haben.
Im Rahmen der Anhörung wird in der Regel eine Frist von vier Wochen gewährt.
Möglich sind aber auch Fristen von 14 Tage, die im allgemeinen dann als angemessen angesehen werden.
Es gibt dabei keine gesetzliche Vorgaben, sonder es ist Einzelfallentscheidung.
Fehler bei der Übermittlung oder eine zu kurze Frist haben die Wirkung einer unterlassenen Anhörung und würden den Bescheid dann rechtswidrig sein.
Und hier gab es auch schon Fehler bei der Übermittlung.
Tragen Sie das vor und bestehen Sie dann auf eine angemessene Frist von vier Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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