Von ähnlichen Fällen liest man immer wieder, aber es ist ja kaum ein Fall gleich dem anderen. Nachfolgend meine Details. Ich habe aus Deutschland auf der Homepage von Sixt.de einen Mietwagen für 8 Tage mit Abholung/Rückgabe in Heraklion auf Kreta gebucht. Mir wurde am Abhol-Tag ein Nissan Micra (bei gebuchter Klasse Opel Corsa oder vergleichbare Modelle) nach Durchsprache eines Übergabeprotokolls übergeben. Der Wagen hatte ca. 70TKM und ein paar kleinere Lackschäden und Beulen, welche als Kreise auf dem Protokoll vermerkt waren. Der Vertrag beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 800€. Der Mietpreis wurde per KK direkt beglichen. Die 800€ wurden auf meiner KK "reserviert". Während des Kreta-Aufenthalts wurde das Fahrzeug auf dem Hotelparkplatz geparkt wurde zu zwei kurzen Ausflügen und zum Transfer Flughafen Hotel und zurück bewegt.
Die Rückgabe erfolgte durch Abstellen am Sixt-Parkplatz und Einwerfen des Schlüssels um 6 Uhr morgens bei Dunkelheit, da der Flieger um 8 Uhr in Richtung Heimat startete.
Bilder wurden bei Übernahme gemacht. Bei der Rückgabe wurden keine gemacht. Zugegebenermaßen aus Schlampigkeit und weil es noch dunkel war. Kurz vor der Rückgabe wurde noch getankt und während des Tankens bin ich nochmal um das Fahrzeug gelaufen. Es war kein Schaden erkennbar.
Als wir wieder zurück waren kam ein Tag später eine Rechnung über ca. 370€. Zwei Bilder, auf welcher eine kleine Delle auf der Motorhaube sichtbar sein soll. Man erkennt es kaum. Ein Kostenvoranschlag mit der Beschreibung einer Delle von 0-5cm.
Ich habe direkt darauf geantwortet, dass die Rechnung nicht akzeptiert wird, weil kein Schaden am Auto verursacht wurde. Zwei Tage später wurden die 370€ der KK belastet und geantwortet, dass ich dafür hafte bis das Fahrzeug von Sixt wieder übernommen wurde. Das Übernahmeprotokoll wurde mit angehängt. Es wurde von mir aber nicht unterzeichnet, da um diese Uhrzeit die Sixt-Station noch nicht besetzt war.
Nun zu meinen Fragen:
- Kann etwas dagegen unternommen werden?
- Mit wem streite ich eigentlich? Die Rechnung kam von der Gesellschaft "Sixt franchise Greece Lion Rental S.A," oder ist das Sixt DE?
- Es wurden u.a. 24% VAT berechnet. Das darf doch nicht gemacht werden, wenn der Schaden nicht repariert wurde, oder?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- Sie könnten bestreiten, dass der Schaden am Fahrzeug während Ihrer Anmietung entstanden ist. Die Beweislast liegt bei dem Vermieter. Trotz Übergabeprotokoll vor der Anmietung können leicht auch kleinere Schäden schlicht übersehen, mithin auch nicht protokolliert worden sein. Das Protokoll bietet aber ein Indiz dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe dem Zustand entsprach, welche auch auf dem Protokoll festgehalten wurde.
Der Schaden kann zudem auch nach Rückgabe des Fahrzeugs entstanden sein.
Sie könnten evtl. Ihre Bank anweisen, die Zahlung rückgängig zu machen. Dann müssten Sie sich aber darauf einstellen, dass der Vermieter seine Forderung ggfls. durch Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen durchzusetzen versucht.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie prüfen, ob hier ein Versicherungsfall vorliegt.
- Bei Sixt ist grundsätzlich der Vertragspartner die am Anmietland ansässige Sixt Gesellschaft, hier dürfte das die Sixt franchise Greece Lion Rental S.A. sein.
- Richtig. Umsatzsteuer ist bei fiktiver Abrechnung ohne Fahrzeugreparatur nicht erstattungsfähig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.