Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Einer Straftat beschuldigt ksnn zunächst jeder werden, eine Verurteilung kann aber nur dann stattfinden, wenn die Eigenschaft als Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ohne Einsicht in die Ermittlungsakten kann hier kein abschließender Rat hinsichtlich Ihres Verhaltens erfolgen, doch steht Ihnen ein Schweigerecht zu, aus denen Ihnen nichts Negatives hergeleitet werden darf. Wenn Sie aber aussagen, sollten Sie sich zu allen gestellten Fragen äußern, da aus einem sog. partiellen Schweigen entsprechende Schlüsse gezogen werden dürfen.
Ob Ihre beabsichtigte Aussage genügt, um die Sache aus der Welt zu schaffen, wird davon abhängen, ob weitere Indizien gegen Sie vorliegen oder gar ein möglicher Zeuge Sie bei der Tat gesehen haben will.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, wenn das Verfahren nach Ihrer Aussage nicht eingestellt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 18.03.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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