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Angebliche Beamtenbeleidigung nach einem unangemessenem Verhalten des Beamten.

17. November 2015 11:02 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Fall Beleidigung: Kurze Schilderung

Es passierte ein kleiner Unfall zwischen einem Kastenwagen und ei-nem älteren Herrn auf dem Fahrrad, der dabei stürzte. Dies geschah unmittelbar vor unserem Haus. Meine Frau und ich waren im Garten.

Nach einem Gespräch zur Information mit dem älteren Herrn der etwas verwirrt wirkte und dem Fahrer des Kastenwagens, der die Angelegenheit bagatellisierte, rieten wir dem Geschädigten die Poli-zei zu rufen, die dann auch kam.

Nachdem der Polizist (ein junger Mann) mit dem Geschädigten ge-sprochen hatte, hat meine Frau über die Straße die Ausführungen des Geschädigten mit ein paar Worten erklärt, denn er hatte vergessen zu erzählen, dass er bei dem Unfall gestürzt ist.

Kurz danach kam der Polizist auf meine Frau zu und sagte: "Sie müs-sen nicht über die Straße brüllen". Meine Frau hat aber nicht gebrüllt, denn ich Stand nur einige Meter entfernt und habe das mit angehört.

Daraufhin ging ich zu dem Beamten und sprach ihn wegen seiner ungerechtfertigten Behauptung an. Er bestritt dies zunächst, aber auf meinen Vorhalt: "Das haben sie sehr wohl gesagt", meinte der Beam-te: "Ich habe gesagt, sie soll dazwischen quatschen" Ein solches Ver-halten ist m.E. absolut unangemessen.

Danach bin ich weggegangen und sagte im weggehen (ihm den Rü-cken zeigend) "Blödmann" ohne den Polizisten persönlich anzuspre-chen oder ihn anzusehen.

Im Anschluss daran stieg die begleitende Polizistin aus dem Auto und rief laut hinter mir her: "Wir wissen ja wo sie wohnen, sie müssen mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung rechnen. Dies an einem Freitagnachmittag, an dem viele Nachbarn in unserer Wohnstraße mit überwiegend Einfamilienhäusern in ihren Gärten sitzen und das gut hören konnten. Das verletzt in erheblichem Maße meine persön-lichen Rechte.

Bitte nur die Beleidigung bwerten

17. November 2015 | 12:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Darstellung keine glückliche Situation.

Ob allerdings Ihr „ vor sich hin „ Sprechen eine Beleidigung darstellt kann durchaus bezweifelt werden.

Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung und Nichtachtung.

Objektiv könnte in Ihrem Verhalten eine Beleidigung zu sehen sein; erforderlich ist dabei nicht, dass die beleidigende Person angesehen wird.

Diese Kundgabe muss aber so erfolgen, dass der Wille auch darauf gerichtet ist, dass ein anderer die Äußerung zur Kenntnis nimmt.

Davon abzugrenzen sind dann auch Selbstgespräche, die andere nur zufällig mithören.

Es kommt demnach darauf an, wie sich die genaue Situation darstellt.

Da Sie sich umgedreht und vom Beamten weggegangen sind, könnte man durchaus ein Selbstgespräch annehmen, das auch nur gegen Ihren Willen zur Kenntnis genommen worden ist. Letztlich ist ja auch gar nicht klar, wer mit dem Ausdruck überhaupt gemeint gewesen sein sollte.

Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass es tatsächlich eine grenzwertige Bewertung sein wird.

Insgesamt ist aber so oder abzuwarten, ob überhaupt ein Strafantrag gestellt wird, denn das ist Voraussetzung, dass es zu einem Verfahren kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


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