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Anfechtung eine gerichtlichen Vergleichs

12. Dezember 2024 12:59 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


12:31

Am 2. Dezember 2024 wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, in dem sich die Beklagten zur Zahlung von 8.000 EUR verpflichten, was einem kleineren Teil des in der Klage geforderten Betrags (22000 € ) entspricht. Die Zahlung soll in Raten von 100 € pro Monat erfolgen.
Das Problem besteht darin, dass der Kläger (also ich) eine Bestimmung gefordert wurde, die besagte, dass sich die Beklagten verpflichten würden, alle Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen, was vom Gericht abgelehnt wurde. Der Richter argumentierte, dass eine solche Regelung unmöglich sei, weil die Beklagten PKH genutzt hätten. Wegen Verfahrenkosten betimmt Gericht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kosten, die mir bisher entstanden sind, bei ca. 10000 Euro liegen, nur die Kosten für den Sachverständigen liegen bei über 6000 Euro.
Das zweite Problem bestehe darin, dass der Anspruch auf Zinsen auf die gezahlte Entschädigung ebenfalls abgewiesen wurde, mit der Begründung, dass eine solche Möglichkeit nicht möglich sei.
Diese Informationen wurden mir von meinem Anwalt und Richter gegeben, die ich für absichtlich irreführend halte
Und noch etwas, der wichtigste Aspekt der Angelegenheit ist, dass mir war auch der Unterschied in den rechtlichen Auswirkungen nicht bewusst eines gerichtlichen Vergleichs im Vergleich zu den Auswirkungen eines Gerichtsurteils, hinsichtlich der Gerichtskosten.
Weder mein Anwalt noch der Richter informierten mich darüber, sodass ich davon überzeugt war, dass ich der Gewinner sei und eine vollständige Rückerstattung meiner Kosten erhalten würde, was sich als falsch herausstellte.
Weder mein Anwalt noch der Richter haben mir grundlegende und notwendige Informationen gegeben.
Zum Beispiel die Regel, dass es in einem solchen Fall keinen Gewinner oder Verlierer gibt, oder die 50/50-Regel, die dazu führt, dass Sie keine vollständige Erstattung der entstandenen Kosten eines Gerichtsverfahrens verlangen können.
Also stimmte ich dem Gerichtlichen Vergleich zu, ohne mir der negativen Folgen dessen bewusst zu sein.
Wäre ich über die Grundprinzipien und die sich daraus ergebenden negativen Folgen für mich insbesondere in Bezug auf die Verfahrenskosten belehrt worden, hätte ich einer solchen Art der Prozessbeendigung nicht zugestimmt.
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In diesem Zusammenhang habe ich Fragen;

1 Gibt es Gründe für die Anfechtung des gerichtlichen Vergleichs ?

a Eine fehlerhafte Entscheidung aufgrund fehlender Kenntnis der Grundregeln und der negativen Folgen des gerichtlichen Vergleichs
b Eine fehlerhafte Entscheidung aufgrund falscher Angaben zum Schadensersatzzins und zur Verfahrenskostenregelung

2 Wenn ja, auf welche Absätze kann Bezug genommen werden?
3 Kann ich ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts selbst eine Anfechtung schreiben ?
Mein Anwalt weigerte sich, Anfechtung zu melden und zu schreiben.
4 Ist es für Ihren Anwalt möglich, eine Anfechtung zu schreiben und wie hoch wären die Kosten?
Mit freundlichen Grüßen






12. Dezember 2024 | 13:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung kommt eine Anfechtung des Vergleiches unter keinem Gesichtspunkt in Betracht.

Sie waren anwesend und wurden anwaltlich vertreten, müssten sich dann auch alle Erklärungen Ihres Anwaltes zurechnen lassen.

Dann aber besteht ein Anfechtungsgrund.


Auch dass das Gericht eine andere Rechtsauffassung hat, ist kein Anfechtungsgrund eines daraufhin abgeschlossenen Vergleiches. Dann hätte man es entscheiden und ggfs. in der Berufungsinstanz überprüfen lassen müssen.



Möglich wären allenfalls Schadenersatzansprüche gegen Ihren Anwalt, wenn dieser schuldhaft eine Pflichtverletzung begangen hat und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das wäre gesondert zu prüfen, wobei dazu auch die komplette Gerichtsakte bekannt sein müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2024 | 12:09

Der Vertragsschluss erfolgte am 02.12.2024, wie ich zu Beginn meiner Anfrage angegeben habe. Vermutlich ist der Vertrag noch nicht rechtskräftig, da seit seinem Abschluss noch keine 14 Tage vergangen sind. Ist es irrelevant? Wenn möglich, würde ich gerne auch eine Antwort auf Frage Nr. erhalten. 3
3 Kann ich ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts selbst eine Anfechtung schreiben ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2024 | 12:31

Sehr geehrter Ratsuchender,


da es sich nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung um einen gerichtlichen Vergleich gehandelt hat, spielt es keine Rolle, ob der Vertragsschluss am 02.12.2024 erfolgte.

Allerdings verwundert es dann, dass es dann schon einen gerichtlichen Vergleich gegeben haben soll, da Gerichtsverfahren so schnell kaum zum Abschluss eines Vergleiches führen dürften.


In Falle des von Ihnen genannten gerichtlichen Vergleiches und den werten gehe ich von einem Verfahren vor dem Landgericht aus - und dann benötigen Sie auch für die Anfechtung des Vergleiches als Prozesshandlung einen Rechtsanwalt. Sie können es also dann NICHT selbst machen.


Ist es hingegen ein außergerichtlicher Vergleich ohne dass er Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens geworden ist, können Sie die Anfechtung selbst erklären. Das sollte in Schriftform mit Ihrer Originalunterschrift per Einwurfeinschreiben an den Anfechtungsgener dann erfolgen, da Sie den Zugang der Anfechtungserklärung dann nachweisen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


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