Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage kann nicht direkt beantwortet werden. Hierzu wäre ein Blick in die Regelungen der jeweiligen Hochschule an welcher Sie studieren notwendig. Bildung ist Ländersache und die Länder legen verschiedene Regelungen dann weiter in die Hände der Hochschulen.
So ist es beispielsweise so, dass die Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg sagt:
"Der Antrag auf Anerkennung kann ebenfalls nicht deshalb abgelehnt werden, weil die erworbenen Kompetenzen der bzw. des Studierenden bereits an einer anderen Institution bzw. auf ein anderes Modul anerkannt wurden; es gilt der
Grundsatz, dass sich Kompetenzen nicht „verbrauchen"."
Auf der anderen Seite sagt beispielsweise Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder : "Leistungsnachweise, die im Rahmen eines anderen Studiengangs schon "verbraucht" worden sind (also schon einmal zu einem Abschluss geführt haben), können nicht noch einmal anerkannt werden. Das widerspricht dem allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz, dass eine Prüfungsleistung nur einmal verwertet werden kann."
Ich empfehle Ihnen daher auf jeden Fall, bei Ihrer Hochschule nachzuhaken. Letztlich sitzen dort die einzigen verantwortlichen die Ihnen sagen können wie der Werdegang in solchen Fällen ist und vor allem wo in deren Studienordnung sich die entsprechende Regelung findet und wie diese lautet.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, bei dem Abschluss des Masters und dem folgenden beruflichen Werdegang.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vicky Neubert
Antwort
vonRechtsanwältin Vicky Neubert, Dipl.-Jur.
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