Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland ziehen, wird die Rente weiter gezahlt, nicht jedoch, wenn Sie ins nicht EU-Ausland direkt verziehen.
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, wo Sie wohnen.
Beachten Sie daher auch unbedingt die Krankenversicherung, da es sich um das Nicht-EU-Ausland handelt.
Stellen Sie bitte konkrete Fragen, wozu Sie noch Informationen benötigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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