Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
"Vielleicht hat irgendein Anwalt ein paar Tipps für mich, was ich dort preisgeben kann, dass mir keine MPU droht und ich das Ä.G bestehe. Die Fragestellung von der Führerscheinbehörde lautet: Liegt aktueller BTM Konsum vor. Wie gesagt, habe ich schon 2 negative Urin-Kontrollen abgegeben. Die 3te wird auch negativ sein."
Die Untersuchung ist ähnlich wie sonstige Arztbesuche. Es wird der allgemeine Gesundheitszustand, Gewicht und Größe, Reflexe, das Hör- und Sehvermögen überprüft und der Zustand der Leber. Bei Ihnen gibt es wegen Drogenverdacht noch ein Urinscreenig. Dann kommt das Explorationsgespräch, das etwa eine Stunde dauert. Der psychologische Gutachter fragt wegen Ihrer Verkehrsauffälligkeit zu Ihrer Sichtweise. Dann fragt er noch zu allgemeinen Einstellungen. Hierbei sollten Sie freundlich, kooperativ sein, gut zuhören und nur die Fragen beantworten. Es empfiehlt sich nicht, Gegenfragen zu stellen oder Nachfragen, welche Infos er genau hat. Das deutet Misstrauen an und ist zwischenmenschlich nicht zu empfehlen. Antworten Sie auf die Fragen gleich und direkt, lassen Sie nicht den Eindruck entstehen, dass man ewig nachkaken muss, weil Sie dadurch widerwillig erscheinen. Es wird sich schon andeuten am Ende des Gesprächs, wie er die Beurteilung abgeben wird. Es empfiehlt sich noch zu schildern, dass Sie keine Drogen mehr nehmen wollen und keine genommen haben.
"Desweiteren würde ich gerne wissen, was der Arzt vom Ä.G alles an Informationen einfordern darf. Genaugenommen würde ich gerne wissen, ob der Arzt auch Therapieberichte und Krankenberichte oder sonstige Informationen von der Psychatrie einholen darf oder tut. Oder, ob es sich nur auf meine Führerscheinakte bezieht. Kann/darf ich direkt bei dem behandelnden Arzt vom Ä.G nachfragen, was er für Informationen über mich hat? Macht das Sinn den Arzt sowas zu fragen oder baut sich dann vielleicht gleich ein Misstrauen auf?"
Sie haben schon unterschrieben, dass die Daten von anderen behandelnden Ärzten eingeholt werden dürfen. Ob das erfolgt ist, sollten Sie nicht nachfragen, wie oben gesagt. Die Führerscheinakte kennt der Arzt und Gutachter.
Gehen Sie also davon aus, dass er die Umstände kennt und wirken Sie kooperativ. Es sind geschulte Fachleute, die ohnehin erkennen würden, wenn etwas nicht stimmt, Sie etwas verheimlichen wollen würden.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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