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Ärztliches Gutachten - Fragen

13. Juni 2020 18:38 |
Preis: 60,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag liebe Anwälte,

bald steht mein ärztliches Gutachten wegen Cannabiskonsum und Verdacht auf sonstigen Drogenkonsum an. Mittlerweile habe ich schon 2 negative Urinkontrollen hinter mich gebracht. Das vorweg.

Vor ca. 5 Jahren war ich 4 Wochen in Freiwilliger stationärer Therapie wegen einer Drogenpsychose... Die Polizei hatte mich damals dorthin gebracht. Dort hatte ich nur den Konsum von Cannabis zugegeben und gesagt, dass ich noch andere Dinge konsumiert habe, habe jedoch keine Angaben gemacht, was genau ich konsumiert habe. Seit diesem Vorfall habe ich nie wieder irgendwas in Richtung Drogen angefasst, da es mir eine Lehre war. Jetzt steht das ärztliche Gutachten vor der Tür und ich bin mir ziemlich unsicher, was genau ich dort am besten erzähle... Ich habe das Gefühl, dass wenn ich dort ehrlich bin, gleich zu einer MPU verdonnert zu werden.
Früher habe ich oft Cannabis konsumiert sowie auch des öfteren auf Partys auch wachmachende Dinge genommen. Eine Führerschein hatte ich bis jetzt noch nicht.D.h ich bin nie im Straßenverkehr damit aufgefallen. Jedoch ist die Zeit lange vorbei und ich kann mir eigentlich keine 1-Jährige MPU erlauben von meinem Arbeitgeber...
Vielleicht hat irgendein Anwalt ein paar Tipps für mich, was ich dort preisgeben kann, dass mir keine MPU droht und ich das Ä.G bestehe. Die Fragestellung von der Führerscheinbehörde lautet: Liegt aktueller BTM Konsum vor. Wie gesagt, habe ich schon 2 negative Urin-Kontrollen abgegeben. Die 3te wird auch negativ sein.

Desweiteren würde ich gerne wissen, was der Arzt vom Ä.G alles an Informationen einfordern darf. Genaugenommen würde ich gerne wissen, ob der Arzt auch Therapieberichte und Krankenberichte oder sonstige Informationen von der Psychatrie einholen darf oder tut. Oder, ob es sich nur auf meine Führerscheinakte bezieht. Kann/darf ich direkt bei dem behandelnden Arzt vom Ä.G nachfragen, was er für Informationen über mich hat? Macht das Sinn den Arzt sowas zu fragen oder baut sich dann vielleicht gleich ein Misstrauen auf?
Desweiteren hatte ich ganz am Anfang etwas unterschrieben, was vielleicht nicht sehr Vorteilhaft war.. Die Arzthelferin meinte, es muss unterschrieben werde:
Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen meiner medizinischen Behandlung meine Behandlungsdaten an Führerscheinstelle/Mpu-Stelle übermittelt werden bzw. Behandlungsdaten von anderen mit behandelten Ärzte/Laboren eingeholt werden dürfen. Die Arzthelferin meinte, dass wen dies nicht unterschrieben wird, es Probleme mit dem Einholen von den Urin-Ergebnissen gibt, da diese extern im Labor ausgewertet werden. Was darf der Arzt jetzt alles an Berichten über mich einfordern aufgrund dieser Klausel? Oder bezieht sich die Klausel nur darauf, dass er nur Informationen einholen darf, wenn z.b ein anderer Arzt bei dem Gutachten beteiligt ist.

Ich hoffe, jemand nimmt sich die Zeit mir weiter zu helfen :-)

Einsatz editiert am 13.06.2020 19:39:01

Einsatz editiert am 13.06.2020 21:48:35

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

"Vielleicht hat irgendein Anwalt ein paar Tipps für mich, was ich dort preisgeben kann, dass mir keine MPU droht und ich das Ä.G bestehe. Die Fragestellung von der Führerscheinbehörde lautet: Liegt aktueller BTM Konsum vor. Wie gesagt, habe ich schon 2 negative Urin-Kontrollen abgegeben. Die 3te wird auch negativ sein."

Die Untersuchung ist ähnlich wie sonstige Arztbesuche. Es wird der allgemeine Gesundheitszustand, Gewicht und Größe, Reflexe, das Hör- und Sehvermögen überprüft und der Zustand der Leber. Bei Ihnen gibt es wegen Drogenverdacht noch ein Urinscreenig. Dann kommt das Explorationsgespräch, das etwa eine Stunde dauert. Der psychologische Gutachter fragt wegen Ihrer Verkehrsauffälligkeit zu Ihrer Sichtweise. Dann fragt er noch zu allgemeinen Einstellungen. Hierbei sollten Sie freundlich, kooperativ sein, gut zuhören und nur die Fragen beantworten. Es empfiehlt sich nicht, Gegenfragen zu stellen oder Nachfragen, welche Infos er genau hat. Das deutet Misstrauen an und ist zwischenmenschlich nicht zu empfehlen. Antworten Sie auf die Fragen gleich und direkt, lassen Sie nicht den Eindruck entstehen, dass man ewig nachkaken muss, weil Sie dadurch widerwillig erscheinen. Es wird sich schon andeuten am Ende des Gesprächs, wie er die Beurteilung abgeben wird. Es empfiehlt sich noch zu schildern, dass Sie keine Drogen mehr nehmen wollen und keine genommen haben.


"Desweiteren würde ich gerne wissen, was der Arzt vom Ä.G alles an Informationen einfordern darf. Genaugenommen würde ich gerne wissen, ob der Arzt auch Therapieberichte und Krankenberichte oder sonstige Informationen von der Psychatrie einholen darf oder tut. Oder, ob es sich nur auf meine Führerscheinakte bezieht. Kann/darf ich direkt bei dem behandelnden Arzt vom Ä.G nachfragen, was er für Informationen über mich hat? Macht das Sinn den Arzt sowas zu fragen oder baut sich dann vielleicht gleich ein Misstrauen auf?"

Sie haben schon unterschrieben, dass die Daten von anderen behandelnden Ärzten eingeholt werden dürfen. Ob das erfolgt ist, sollten Sie nicht nachfragen, wie oben gesagt. Die Führerscheinakte kennt der Arzt und Gutachter.
Gehen Sie also davon aus, dass er die Umstände kennt und wirken Sie kooperativ. Es sind geschulte Fachleute, die ohnehin erkennen würden, wenn etwas nicht stimmt, Sie etwas verheimlichen wollen würden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

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