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Änderung von AGB's

6. Oktober 2013 11:11 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Mal angenommen:

seit Beginn an wirbt eine Website E in ihren AGB's mit Provisionen, die zu 50% an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sofern über einen vom Mitglied selbst angelegten Empfehlungs-Link, der zu einem Shop (Partnerprogramm) führt, eine Bestellung zustande kommt. Die Empfehlungs-Links sind alle datiert.

Nun sollen die neuen AGB's in Kraft treten und die Mitglieder nicht mehr an den Provisionen beteiligt werden.

Die von den Mitgliedern angelegten Links bleiben aber bei Google weiterhin bestehen und sorgen WEITERHIN für Provisionen, die nun E zu 100% selbst behält (anstatt vorher nur die Hälfte) und somit in Zukunft doppelt verdient. (Sozusagen an den von den Mitgliedern eingestellten Inhalten).

Dürften die neuen AGB's, also das Nichtauszahlen der Provisionen nicht nur für Links, die NACH der AGB-Änderung angelegt wurden, gelten?

Wie ist die Rechtslage?

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:

Je nachdem wie die AGB der Gegenseite ausgestaltet sind, dürfen die nach Mitteilung und Einhaltung einer mindestens 14tägigen Frist die AGB für die Zukunft ändern.

Dies bedeutet, dass diese keine Rückwirkung haben dürfen. Für jeden Vertragsschluss gelten die AGB in der Form, in welcher sie Vertragsbestandteil geworden sind.

Für neue Links dürfen die AGB geändert werden für alte nicht.

Sie sollten sich die AGB kopieren und aufbewahren um im Falle der Ablehnung der Provisionszahlungen darauf zurückgreifen zu können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

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