Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Kunden vor Vertragsschluss transparent darüber informieren, dass die Lizenz nur für das gewählte Bankkonto gilt und bei einem von ihm beauftragten Wechsel des Kontos aufgrund des Aufwands für die manuelle Umstellung eine Gebühr in der angegebenen Höhe entsteht, halte ich dies für zulässig. Denn es ist eine eigene Entscheidung des Kunden, das Konto zu wechseln oder die erworbene Lizenz wie vertraglich vereinbart für das ursprüngliche Konto ohne zusätzliche Gebühren weiterhin zu nutzen.
Wenn der Hinweis auf die Wechselgebühr bei Vertragsschluss in AGB erfolgt (also einseitig vorformulierten und mehrfach verwendeten allgemeinen Vertragsbedingungen), sollte die Gebühr aber in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen