Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Adressliste Urheberrechtlich geschützt?

19. September 2006 12:42 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
auf www.Cityrestaurants.de gibt es eine Restaurantliste:

http://www.cityrestaurants.de/sucheerg.php?liste=j&a=0

Nehmen wir einmal an, die Daten wurden kopiert auf einer anderen, kommerziellen, Website, veröffentlicht.

Cityrestaurants bezeichnet sich als Urheber der Datenbank.
Liegt hier eine geistige Höhe vor oder ist dies eine Sammlung ohnehin öffentlicher Daten und wenn ja ist diese schutzfähig?

Nun fordert die Gegenseite Unterlassung, Schadensersatz und Übernahme der Anwaltskosten.

Was ist Ihr Tipp für eine Antwort an die Kollegen?

Eingrenzung vom Fragesteller
19. September 2006 | 13:02
19. September 2006 | 14:21

Antwort

von


(29)
Oranienburger Str. 23
10178 Berlin
Tel: +49 30 28 44 44 90
Web: https://www.zk2-legal.com
E-Mail:

Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

in Anbetracht Ihres Einsatzes und anhand Ihres geschilderten Sachverhalts möchte ich Ihre Frage kurz wie folgt kurz beantworten:

Die angesprochene Datenbank fällt nach der Legaldefinition des § 87a I S.1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter deren Schutz. Da die Herstellung und Aktualisierung solcher Datenbanken erhebliche Investitionen erfordert, gewährt § 87 b UrhG dem Investor ein Leistungsschutzrecht, um ihm seine Vergütung zu sichern. Neben dem urheberrechtlichen Schutz des Inhalts der Datenbank und dem urheberrechtlichen Schutz der Struktur der Datenbank tritt für die Investitionen, die in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts der Datenbank getätigt wurden ein Leistungsschutzrecht als Immaterialgüterrecht sui generis. Mit anderen Worten die Forderungen der Gegenseite sind dem Grunde nach berechtigt.

Das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers findet seine Schranken bei der Vervielfältigung zum Eigengebrauch sowie bei der Nutzung im Interesse der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit. Dies dürfte in Ihrem Fall beides nicht der Fall sein.

Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Kugler
Rechtsanwalt

Zum Abschluß möchte ich noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:

Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.




Rechtsanwalt Sascha Kugler

ANTWORT VON

(29)

Oranienburger Str. 23
10178 Berlin
Tel: +49 30 28 44 44 90
Web: https://www.zk2-legal.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Medizinrecht, Datenschutzrecht, Internet und Computerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER