Sehr geehrter Fragesteller,
vertreten wird Frau X zwar durch Herrn Y, den Mietvertrag haben Sie aber mit Frau X abgeschlossen. Die Kündigung muss gegenüber dem Vertragspartner, also der Frau x abgegeben werden. Diese lässt sich offenbar durch Herrn y vertreten, so dass Sie Herrn Y gegenüber wirksam Erklärungen abgegeben können, die sich Frau X zurechnen lassen muss. Mithin können Sie beieden gegenüber die Kündigung wirksam erklären. Das sollten Sie auch tun. Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben (per Einwurfeinschreiben, per Boten oder per Postzustellungsurkunde) an beide Personen, so sind Sie auf der sicheren Seite.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
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