Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Vorab ist zu überlegen, ob Sie in Erwägung ziehen, sich gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Akteneinsicht beantragt werden kann. Anhand der Akte könnte geprüft werden, ob der Vorwurf zu Recht besteht oder ob es Anhaltspunkte für eine erfolgversprechende Verteidigung gibt.
2.
Wenn Sie eher dazu neigen, das Verfahren zu akzeptieren, wie es aus Ihrer Schilderung durchklingt, füllen Sie den Anhörungsbogen aus und schreiben bei der Frage, ob der Verkehrsverstoß zugegeben wird lediglich, daß Ihnen nicht bewußt sei, den Verkehrsverstoß, der Ihnen vorgeworfen werde, begangen zu haben. Mehr sagen Sie nicht.
Wenn der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und zu überlegen, ob Sie sich im Ordnungswidrigkeitsverfahren verteidigen wollen.
3.
Die Tatsache, daß Sie jährlich ca. 100.000 Kilometer mit dem PKW zurücklegen, ist für die Fallbeurteilung ebensowenig von Belang wie ein "sauberes" Punktekonto in Flensburg.
Anhaltspunkte für Verjährung der Ordnungswidrigkeit sind aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht ersichtlich.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate. Allerdings wird die Verjährung durch die Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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