Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Was ganz genau machen Sie denn für Ihre Großmutter und ist dies medizinisch indiziert? Und was genau meinen Sie mit "Lohn" für diese Tätigkeit? Einen fiktiven eigenen Lohn, den Sie ansetzen wollen?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Kaiserstr. 20
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Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Sehr geehrter Herr Barzik,
zu Ihren Fragen:
Diese Unterstützung ist nicht medizinisch indiziert, obwohl ich Arzt bin.
Bei der Unterstützung meiner Großmutter, da ist nicht der Hintergrund einer Gegenleistung in irgendeinerweise Sinn der Sache.
Ich würde meine Großmutter mit ca.400 bis 500 Euro im Monat unterstützen, diese Summe soll insbesondere für Ausfahrten mit dem Rollstuhl dienen, dieses erfolgt sonst im Pflegeheim nicht, und weitere Sachen, die nicht im Pflegeheim angeboten werden.
Diese Gelder werden einer Person augehändigt also nicht mir selbst.
Des Weiteren ist dieses auch so, dass meine Großmutter in ca. 600 km
Entfernung im Pflegeheim wohnt, also Entfernung meiner Wohnung zum Pflegeheim ca. 600 km.
Die Sache mit dem "Lohn" war angedacht, wenn man über diese Art
eine Absetzbarkeit bekommen würde.
Vielen Dank.
Nach meiner ersten Einschätzung nach Sicht der einschlägigen Kommentare sind die von Ihnen genannten Unterstützungsleistungen keine typischen Unterhaltsaufwendungen iSd. § 33a II EStG
.
Dies hat zur Folge, dass Ihre Aufwendungen nur nach § 33 I EStG
geltend gemacht werden können (atypische Unterhaltsaufwendungen). Dort greift zu Ihren Lasten eine zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Ihrem Einkommen richtet und ggfs. eine anteilige bis vollständige Kürzung der gemachten Aufwendungen bewirkt.