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Abschlussrechnung des Pflegedienstes

| 31. Juli 2023 09:21 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Für die benötigte Pflege meines Vaters, Pflegegrad 3, ließ ich mir vom Pflegedienst eine Angebotskalkulation für Leistungen erstellen. Nach genauer Erörterung, welche Pflege in welchem Umfang nötig ist, bekam ich einen Ausdruck, der sich auf NULL ausging, d.h. der Anteil der Pflegekasse von 1363,- Euro deckte die Leistungen komplett ab.
Nun kam die Abschlussrechnung mit einer Schlußforderung von 470 Euro.
Meine Versuche, Kontakt aufzunehmen für eine Erklärung scheiterte. Weder auf eine Email mit geforderter Lesebestätigung, noch auf meinen Anruf ( AB, Sprachnachricht) kam eine Reaktion.
Frage: ist es erlaubt, solche Nachforderungen zu stellen? Wobei ich ergänze: ich war fast zu 90Prozent zu irgendeiner Zeit anwesend, weil es soviel anderes zu tun gab, von daher konnte ich keinen Mehraufwand festellen, die diese Summe rechtfertigen hätte können.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen die Rechnung schriftlich (per Einschreiben) bestreiten. Kritisieren Sie den angeblichen Mehraufwand und teilen Sie mit, dass dieser nicht vorlag. Ggf. hilft auch die Krankenkasse/Pflegekasse weiter und kann Sie kostenlos unterstützen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2023 | 20:28

Vielen Dank für Ihre Antwort! Jetzt hat sich doch noch etwas ergeben...gerade eben hab ich doch noch eine Antwort von diesem Pflegedienst erhalten....im Anhang schickte er mir die Abrechnung mit angeblich digitaler Minutenabrechnung.
Doch diese Minuten waren bei Abzeichnung des Dokuments noch nicht erfasst und ich konnte sie nicht kontrollieren. Im Nachhinein weiß ich natürlich nicht mehr, wie lange die Pfleger an jedem Tag da waren. Ich hätte mit der Stoppuhr an der Tür stehen müssen.
Außerdem erheben sie eine Ausbildungspauschale von 76 Euro....für was ist die?
Muß ich zahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. August 2023 | 19:37

Im Prinzip ist das das Problem bei Pflegediensten, die Stunden können schwer kontrolliert werden. Sie können nur prüfen, ob es plausibel ist. Sie können aber nur dagegen vorgehen, wenn Sie Anhaltspunkte haben. Also für die Zukunft quasi nur unterzeichnen, wenn die Aufschlüsselung vollständig und plausibel aufgelistet ausgedruckt wurde.

Die Pauschale hat sich leider der Gesetzgeber ausgedacht und ist leider zu zahlen.

Bewertung des Fragestellers 2. August 2023 | 08:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Hallo, ich habe noch eine Rückfrage bzw. eine ergänzende Frage gestellt....und hoffe auf eine baldige Antwort, bevor ich bewerten kann.

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