Das Haus meines Nachbarn steht mit einer geschlossenen Brandwand - eventuell sollte hier vor 100 Jahren weiter gebaut werden - auf der Grundstücksgrenze. Es gibt in dem Giebel bislang nur zwei winzige nicht zu öffnende Lucken ca 15x15 cm (Glassteine). Nun hat der Nachbar in zwei Etagen Küchenlüftungsanlgen eingebaut die über diese Wand in meinen Garten seine Küchenabluft blasen. Ist dies statthaft? Rohre etc werden nicht über die Grundstücksgrenze gezogenworden. Einzig der Umstand der Geruchs- und Geräuschbelästigung dürfte hier eine Rolle spielen. Muss ich mich als Nachbar damit abfinden?
Sehr geehrte (r) Ratsuchende(r),
gewisse unerhebliche Belastungen durch ein Nachbargrundstück gilt es hinzunehmen. Die Belastungen selber werden als Emissionen bezeichnet, wozu auch Geruchsbelästigungen zählen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an, der sich in der Hinnehmbarkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Landesimmissionsschutzgesetz richtet.
In Ihrem Fall vorweggegriffen: Soweit hier ohnehin schon eine grenzwertige Grenzbebauung vorliegt, wird die zusätzliche Belastung mit Geruchsaustritten hier wohl sehr wahrscheinlich unzulässig sein. Für den Fall stünde Ihnen ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB zu.
Sie sollten und werden diese Unterlassung anwaltlich geltend machen müssen, um hier vom Nachbarn überhaupt ernst genommen zu werden.
Vorbehaltlich einer hier nicht angenommenen völlig unerheblichen Geruchsbeeinträchtigung dürfte Ihnen hier in der Tat ein Anspruch zustehen, daß der Nachbar seiner Geruchsquelle abhilft und den zuvorigen Zustand wieder herstellt.