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Ablesung Heizkosten

9. Januar 2006 09:41 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Im Monat Dezember 2005 wurde ein Termin zur Heizkostenablesung
im Hausflur angeschlagen - der Termin konnte wegen Abwesenheit
des Mieters nicht wahrgenommen werden, ebenso der zweite Termin
per Einwurf einer Karte ( Termin 22.12.05). Nach diesen 2 Terminen ist die Ablesung kostenpflichtig. Nach Auskunft der Ablesungsfirma ( Sitz in Potsdam - Wohnung in Berlin) EU 50,00 !!
Dieser Betrag erscheint mir sehr hoch, gibt es hierfür eine Regelung über die Höhe der Kosten, die in Rechnung gestellt werden können?
mit freundlichen Grüßen
Karin B.

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Tatsachen wie folgt beantworten möchte:

1. Wenn der Mieter den Termin zur zweiten Ablesung verpasst, dürfen die Kosten für die dritte Ablesung in Rechnung gestellt werden.

2. Betragen die Kosten für die Heizkostenabrechnung die Hälfte der gesamten Heizkosten, so liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und sind auf den Mieter nur die üblichen Kosten umlegbar. (LG Berlin, Az. 62 S 220/03 , aus: MM 1+2/04, S. 43).

3. Das wird bei Kosten von Euro 50,00 wohl nicht der Fall sein. Die Firma darf somit die üblichen Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand einfordern. 50,00 Euro erscheinen zwar nicht gerade niedrig, jedoch auch nicht völlig außerhalb der Unwirtschaftlichkeit.

4. Im übrigen hat der Mieter diese Kosten zu tragen, wenn er die Termine schuldhaft versäumt hat und auch nach Versäumen des ersten Termins und der Erkenntnis, dass er auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen kann, keinen individuellen Termin vereinbart hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Für weitere Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de



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