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Ablehnung des Antrages für Kindergeldzuschlag

13. Oktober 2011 15:03 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Natascha Unruh

Zusammenfassung

Steht einer 6-köpfigen Familie mit einem Einkommen von 1023 € ALG I, 1350 € Elterngeld und vermutlich 773 € Kindergeld ein Kinderzuschlag zu?

Bei den angegebenen Einkommensverhältnissen besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag, da das Gesamteinkommen zu hoch ist und kein ALG II-Anspruch vorliegt. Entscheidend für die genaue Berechnung sind jedoch noch zusätzliche Angaben wie das Alter der Kinder und die exakten Einkommensbestandteile. Nur bei einem niedrigeren Elterneinkommen von ca. 1600 € inklusive Kindergeld könnte ein Kinderzuschlag von rund 300 € zustehen.

hallo,ich habe eine frage.ich habe einen antrag auf zuschlag gestellt der wurde abgelehnt.
unser einkommen ist 1023,00€alg 1,375,00€ elterngeld.
unsere miete kostet 289,00€kalt+100,00€nk+160,00€heizung warmwasser.wir sind ein 6-personenhaushalt(4 kinder)der antrag wurde abgelehnt,da iwr zuviel geld haben.
ich habe den zuschlag im internet ausgerechnet,dort würde uns laut berechnung 510,00€ mtl zuschlag zustehen.
hoffentlich können sie mir helfen.

vielen dank im voraus.

mfg

familie heunisch

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:

Leider sind Ihre Angaben nicht ganz vollständig, so fehlen z.B Angaben über das Alter der Kinder (unterschiedliche Bedarfssätze).

Gleichwohl kann ich Ihre Angaben/Berechnung nicht ganz nachvollziehen. Wenn Sie 1023 € ALG I, 1350 € Elterngeld und (von Ihnen nicht erwähnt) vermutlich 773 € Kindergeld beziehen, so steht Ihnen kein Kinderzuschlag zu.

Wir setzen in meiner Kanzlei für Kinderzuschlag, Wohngeld und ALG II eine Software ein, die zuverlässiger arbeitet, als die der Behörden. Aber ich kann hier keinen Fehler entdecken. Auch die einschlägigen Internetrechner errechnen keinen Kindergeldzuschlag bei Ihren Einkommensangaben, da kein ALG II-Anspruch besteht.

Haben Sie vielleicht vergessen, das Kindergeld anzugeben? Wenn man ein Elterneinkommen von 1023 € (ALG I)+ ca. 570 € (Elterngeld) annimmt (+ Kindergeld selbstverständlich), landet man bei ca. 300 € Kindergeldzuschlag.

Wenn Sie mir in der Nachfrage konkret mitteilen, wie alt Ihre Kinder sind, und ob Sie neben dem ALG I von 1023 € und dem Elterngeld von 1350 € noch 773 € Kindergeld beziehen, oder wie Ihre tatsächlichen Verhältnisse sonst sind, dann faxe oder maile ich Ihnen gerne einen Ausdruck einer korrekten Berechnung.

Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und Ihnen eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.

Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.

Ich wünschen Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

N. Unruh
Rechtsanwältin

www.anwaltrecht.de
n.unruh@anwaltrecht.de

Hasenmark 21
13585 Berlin

T. 030-36753713
F. 030-36753721
M. 01783717285

Rückfrage vom Fragesteller 13. Oktober 2011 | 19:31

hallo frau ra unruh.
wir haben folgende einnahmen:

arbeitslosengeld1 von meinen mann: 1023,00€
elterngeld : 375,00€
---------
einkommen : 1398,00€

kindergeld : 860,00
ausgaben:
kaltmiete : 289,00€
heizung-warmwasser : 160,00€
sonstige nk : 100,00€
---------
549,00€ miete


ich habe 4 kinder,wo bei mir leben.deshalb bekomme ich 860,00€ kindergeld,weil das zählkinder sind.
meine kinder sind joel(5jahre),leonie(3,5jahre),
vanessa(15 monate) und emely(3 monate)alt.

ich habe im august2011 schon mal einen antrag auf zuschlag gestellt,der wurde abgelehnt,dann habe ich widerspruch eingelegt,dann wurde der antrag genehmigt mit 526,00€ zuschlag.
jetzt der antrag ab september wurde wieder abgelehnt,aber wir haben dort die selben einnahmen und ausgaben wie im august.
deshalbverstehe ich nicht,warum er abgelehnt wurde.
würden sie mir bitte eine berechnung zumailen?
und mir weiterhelfen.

vielen dank im voraus.

mfg
s.heunisch

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Oktober 2011 | 23:51

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich benötige noch weitere Informationen von Ihnen:

1) Beziehen Sie Mindestelterngeld oder beruht das Elterngeld auf einer Erwerbstätigkeit - wenn ja wie hoch war das zugrundeliegende Bruttoeinkommen?

2) Haben Sie KFZ-Haftpflichtversicherungen, wenn ja in welcher Höhe monatlich?

3) Haben Sie eine Riesterrente abgeschlossen, wenn ja mit welchem Beitrag monatlich?


Sobald sie mir diese Daten gemailt haben, erhalten Sie von uns eine exakte Berechnung - ggf. mit einem Handlungsvorschlag. GGf. würde wir Sie sehr gerne bei einem Widerspruch vertreten.

Außerdem interessiert mich brennend Ihr Bewilligungsbescheid nach dem Widerspruch. Ich wäre sehr interessiert daran, diesen incl. der Berechnung per Fax oder Mail zu erhalten.

Freundliche Grüße

N. Unruh
Rechtsanwältin

Ergänzung vom Anwalt 14. Oktober 2011 | 11:32

Sehr geehrte Fragestellerin,

es entspricht den Regeln dieser Plattform, dass die erteilten Antworten auch hier lesbar sind, daher kurz zur Ergänzung:

Nach den von Ihnen mitgeteilten ergänzenden Daten steht Ihnen kein Kinderzuschlag zu. Nach einer von uns ergänzend vorgenommenen Berechnung steht Ihnen allerdings voraussichtlich ca. 156 € Wohngeld zu.

Sie hatten uns die ergänzenden Daten als Direktanfrage gesendet. Bitte schliessen Sie diese, da Direktanfragen Kosten verursachen, die Sie sonst zusätzlich zu begleichen hätten.

Freundliche Grüße

N. Unruh
Rechtsanwältin

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