Auf eine Verfassungsbeschwerde wegen eindeutig willkürlicher Entscheidung, die 100% hätte positiv entschieden werden müssen, bekam ich einen Beschluss mit folgendem Wortlaut:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie haben die Leitungen 7, 12, 13, 18 oder 22 nicht getroffen."
Was könnte das bedeuten? Habe ich weitere Rechtsmittel?
der erste Satz findet sich in der überwiegenden Zahl der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Dies auch zumeist ohne eine weitere Begründung, was für den Beschwerdeführer nachvollziebarerweise in vielen Fällen völlig unverständlich ist. Hiergegen können Sie allenfalls noch Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Bezüglich des zweiten Satzes vermute ich, dass Ihnen da versehentlich die Nachricht eines Telefongewinnspielanbieters dazwischengerutscht ist oder aber die schreibende Justizangestellte mit Ihren Gedanken bei eben einem solchen Gewinnspiel war. Jedenfalls dürfte sich dieser Satz eigentlich nicht in dem Beschluss finden.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Rückfrage vom Fragesteller5. Oktober 2007 | 15:14
Stimmt. Danke für den Hinweis. Ich habe es wohl mit 9Live verwechselt. Sicher war ich in Gedanken, weil ich Parallelen zu den Gewinnspielen Call-IN-TV und den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Gedanken hatte. Beim Bundesverfassungsgericht gibt es ja gar keine Glücksleitungen. Das dortige Losverfahren bleibt sicher ein Rätsel.
Dauert die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof lange?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt5. Oktober 2007 | 16:35
Wie lange die Beschwerde beim EGMR dauern wird, ist kaum vorherzusagen. "Lange" dürfte es aber relativ gut treffen (mit Sicherheit mehrer Monate). Im Übrigen wird auch bei Verfassungsbeschwerden vertreten, dass außer der Erfüllung der formellen Voraussetzungen ein gewisses Glück vorhanden sein muss, damit die Beschwerde auch tatsächlich zur Entscheidung angenommen wird.
Insofern ist die Verwechselung nicht komplett unberechtigt erfolgt.