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Ab wann ist Cybersex erlaubt und wie weit darf der Altersunterschied sein?

24. Februar 2021 14:36 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Ab wann ist Cybersex erlaubt und wie weit darf der Altersunterschied sein?

Das Mindestalter für Cybersex beträgt 18 Jahre. Nach § 184c StGB macht sich strafbar, wer pornographische Inhalte über Medien oder Teledienste an Personen unter 18 Jahren verbreitet. Technische Vorkehrungen müssen sicherstellen, dass die Inhalte für unter 18-Jährige nicht zugänglich sind. Oberhalb von 18 gibt es keine Altersgrenzen bezüglich des Altersunterschieds zwischen den Beteiligten.

Ich hatte Lust mal Cybersex auszuprobieren. Also von erotischen Textnachrichten zu versenden bis vielleicht hin zu Selbstbefriedigung per Videotelefonie. Ich denke mal das versteht man unter Cybersex. Jetzt meine Frage: Wie alt dürfen die Mädchen/Frauen sein. Wäre zum Beispiel ein 17 Jähriges Mädchen legal? Ich selbst bin 20 Jahre alt. Wie sind die aktuellen Altersregeln für Cybersex?

24. Februar 2021 | 17:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

es greift § 184c StGB:

Nach den §§ 184 bis 184b wird auch bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. In den Fällen des § 184 Abs. 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung durch Medien- oder Teledienste nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist

Das bedeutet, das Mindestalter ist 18.

Darüber gibt es bezüglich des Altersunterschied nach oben keine Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2021 | 18:04

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

aber ist denn lediglich das Schreiben einer erotischen Nachricht eine pornografische Darbietung? Oder wäre wenigstens das Schreiben auch mit unter 18-Jährigen erlaubt?

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Februar 2021 | 18:12

Sehr geehrter Ratsuchender,

das Schreiben fällt nicht unter die genannte Vorschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Ergänzung vom Anwalt 24. Februar 2021 | 18:25

Da hat sich versehentlich ein "nicht" eingeschlichen. Auch diese Nachrichten fallen also darunter und Sie sollten den Kontakt von unter 18-jährigen vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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