Sehr geehrter Ratsuchender,
es greift § 184c StGB:
Nach den §§ 184 bis 184b wird auch bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. In den Fällen des § 184 Abs. 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung durch Medien- oder Teledienste nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist
Das bedeutet, das Mindestalter ist 18.
Darüber gibt es bezüglich des Altersunterschied nach oben keine Grenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
aber ist denn lediglich das Schreiben einer erotischen Nachricht eine pornografische Darbietung? Oder wäre wenigstens das Schreiben auch mit unter 18-Jährigen erlaubt?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Schreiben fällt nicht unter die genannte Vorschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Da hat sich versehentlich ein "nicht" eingeschlichen. Auch diese Nachrichten fallen also darunter und Sie sollten den Kontakt von unter 18-jährigen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle