Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es ist zunächst richtig, dass die Maßnahme "GANZIL", also ganzheitliche Integrationsleistung, sich auch an Personen richtet, bei denen mehrere Vermittlungshindernisse bestehen und die erst aktiviert werden müssen. Genrerell dürften Sie hierfür überqualifiziert sein. Ob der Maßnahmenträger Ihnen dennoch sinnvolle Weiterbildungsangebote machen kann, ist von hier aus nicht zu beurteilen. Wenn Sie die Verpflichtung zur Teilnahmen ignorieren, dann droht Ihnen nach § 144
I Nr. 4 SGB III eine Sperrzeit. Allerdings gilt das nur, wenn man Sie zuvor, etwa in der Vereinbarung, ausdrücklich auf diese mögliche Rechtsfolge hingeweisen hat. Eine Sperre wird nicht verhängt, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben.
Die Möglichkeit die Teilnahme rechtskräftig zu vermeiden gibt es so nicht, da Sie die Eingliederungsvereinabrung bereits unterschrieben haben. Diese ist aber regelmäßig zu überprüfen. Eine Sanktion ist immer eine Ermessensentscheidung der Bundesagentur im Einzelfall, man kann daher im Vorfeld nie ganz sicher sein. Sie sollten mit Ihrer Sachbearbeiterin sprechen und Ihre Bedenken schildern. Es könnte sich anbieten, bei dem Träger der Maßnahme anzufragen, ob man Sie überhaupt weiterbilden kann. Keinesfalls sollten Sie einfach der Maßnahme fernbleiben. Wenn der Träger bestätigen würde, dass man für Sie nichts tun kann, eventuell auch noch nach Beginn der Maßnahme, dann hätten Sie einen Grund für den Nichtbesuch. Das sollte man aber versuchen einvernehmlich mit der Beraterin zu klären.
Ohne genaue Kenntnis, was Leistungsumfang der Fortbildung ist, sollten Sie also nicht die Teilnahme verweigern.
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