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30.000 Bargeldeinzahlung - Was ist legal?

| 5. Juli 2022 12:28 |
Preis: 30,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Die Schlussrate i.H.v. knapp 30.000 Euro für mein KFZ wird demnächst fällig. Da ich dieses Geld nicht habe, lieh mir ein Bekannter kurzfristig das Geld in bar. Das Fahrzeug soll nach Zahlung verkauft werden und von dem Geld zahle ich die 30.000 zurück. Der Geldgeber ist eine ältere Person, die mir sagte, dass sie mir das Geld leihe aber sonst aus allen Formalitäten herausgehalten werden möchte. Ich solle also beispielsweise der Bank nicht sagen, dass ich mir von dieser Person Geld geliehen habe.
Nun stehe ich vor dem Problem, dass Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro bei Bank deklarationspflichtig sind. Ich habe zwar einen Beleg über die Summe unterschrieben, in der das Geld als Kurzdarlehen deklariert ist, ich möchte aber natürlich auch den Wunsch des Geldgebers respektieren.
Die Rate ist fällig in 7 Tagen.
Welche legale Möglichkeit habe ich, die Schlussrate mit dem Bargeld zu zahlen?
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um Schwarzgeld oder ähnliches handelt, also kein Geld gewaschen werden soll, sondern die Person einfach viel Bargeld im Tresor hat aber kein Dorfgetratsche möchte. Wie kann man das der Bank erklären, da ab 10.000 Euro gemeldet werden muss?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Meldepflicht besteht zwar, aber nur gegenüber der Meldebehörde. Sie müssen bei der Einzahlung die Herkunft nachweisen. Das bedeutet, dass sie den Kreditvertrag vorlegen müssen.
Sowohl die Bankmitarbeiter als auch die Mitarbeiter der Meldestelle unterliegen jedoch einer Schweigepflicht. Die Gefahr, dass es zu Dorfgetratsche kommt, ist somit nicht gegeben.

Sie können auch in eine andere Stadt fahren und das Geld dort bei einer Filiale Ihrer Bank einzahlen. Dann wird die Prüfung dort vorgenommen und die Gefahr von Dorfgetratsche ist bereits deshalb nicht gegeben, weil die dortigen Bankmitarbeiter niemanden aus Ihrem Herkunftsort kennen.
Die Einzahlung von 30.000 Euro ist legal, wenn die Herkunft nachgewiesen ist. Den Wunsch des Kreditgebers, der Bank die Herkunft zu verschweigen, lässt sich jedoch nicht erfüllen.

Möglich wäre jedoch, erstmal nur 9.000 Euro zu zahlen, mit der Bank einen neuen Kredit über die restlichen 21.000 Euro zu vereinbaren und diesen erst zu bezahlen, nachdem das Auto verkauft wurde. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf Ihre Bank. Diese löst damit den Kredit ab und der Kaufvertrag gilt als Herkunftsnachweis. Der neue Kredit würde zwar Zinsen kosten, dies wäre jedoch die einzige Möglichkeit, um Ihren Bekannten nicht zu nennen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 10. Juli 2022 | 08:27

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