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Softwarelizenzkosten für neue Computer

7. Mai 2013 21:11 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


07:22

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich hier in dieser Angelegenheit schon einmal beraten lassen.
Hier ist der Link zu dem Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=221984

Mein Auftraggeber leitete mir am 28.11.2012 eine Email seines Kunden weiter in der der Kunde den 1. von 8 Freischaltcodes anforderte, weil seine Prüf Pc’s jetzt nach und nach.
modernisiert werden sollten.
Diese Email habe ich am 29.011.2012 folgendermaßen beantwortet:

Von der Firma XYZ werden neue Lizenzen angefordert, die laut Vereinbarung kostenpflichtig sind. Da die Firma XYZ 8 Lizenzen erworben haben, liefere ich diese aus Kulanz aus. Anbei war der gewünschte Freischaltcode.

Auf diese Email habe ich von ihm keine Antwort erhalten.

Am 26.04.2013 kam nun die Anforderung der restlichen 7 Freischaltcodes. Jetzt habe ich die Beratung in Anspruch genommen zu der der obige Link führt. Diese Email war wieder eine Emailweiterleitung des Kunden. Mein Auftraggeber hat folgenden Text an mich gerichtet:

Hallo Herr X.,
anbei die Info vom Kunden XYZ mit der Bitte um Erledigung – Danke.

In dieser Email waren dann die Freischaltcodeanforderungen des Kunden und in deren Verlauf auch meine Email vom 29.11.2012 in der ich den 1. Freischaltcode auslieferte mit dem Hinweis, dass ich ihn aus Kulanz ausliefere obwohl er laut Vereinbarung kostenpflichtig ist
Diese Email vom 29.11.2012 wurde am 30.11.2012 von meinem Auftraggeber an den Kunden mit folgendem Hinweis weitergeleitet:

Hallo die Herren,
anbei der erste Freischaltcode. Bitte den Text bezüglich „Kostenpflichtig" nicht beachten!

Hieran ist für mich eindeutig zu erkennen , dass er sich um mündliche Vereinbarungen nicht schert und auch nicht gewillt ist, sich daran zu halten. Da ich eigentlich kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit mit ihm habe, habe ich ihm angeboten das Tool für die Erzeugung der Freischaltcodes mir für den Gegenwert der 7 Lizenzen abzukaufen (7x350,- EUR). Als er sich auf dieses Angebot nicht gemeldet hat, habe ich die 7 Lizenzen dann ausgeliefert mit dem Hinweis, dass ich die Lizenzen mit 350,- EUR pro Stück abrechnen werde. Die Lizenzen habe ich an ihn per Email ausgeliefert und seinen Kunden in cc gesetzt.
Darauf bekam ich folgende Email von Ihm:



Guten Tag Herr X.,
ich komme soeben von einer längeren Dienstreise zurück.

Nachdem ich ihr Angebot bezüglich Masterkey zum Generieren erhalten hatte, habe ich den Kunden sofort über anfallende Kosten für seine Freischaltung informiert.
Eine Bestellung liegt mir aber noch nicht vor und ich bin verwundert, dass Sie dem Kunden die Freischaltcodes gesendet haben!

Wir hatten vereinbart, Neukunden per Freischaltcodes, abzurechnen (aus dem Grunde, steht das auch in unserer Erst-Inbetriebnahme-Anweisung so drin.
Nicht vereinbart wurde, dass Kunden beim Rechner-Austausch, oder beim aufspielen neuer Betriebssysteme, wieder so hohe Kosten entstehen!

Für den Kunden XYZ erwarten wir deshalb ein Angebot, welches dem Generieren der Freischaltcodes angepasst wurde.
Mit einem Preis von 350,- pro Generierung, sind wir nicht einverstanden.
Auf Ihr Angebot vom 29.04.2013 (Masterkey zum Generieren) möchten wir nicht eingehen.


Er behauptet hier, dass er nach meinem Angebot zum Kauf des Masterkeys den Kunden informiert hat, das hier Kosten anfallen werden und der Kunde nun erst noch eine Bestellung dafür freigeben muss. Aber hätte er nicht zuerst die Kosten abklären müssen, da ich ihn ja schon am 29.11.2012 über eine Kostenpficht informiert habe? Für mich ist die Email vom 26.04.2013 ein verbindlicher Auftrag.

Ich muss noch einmal ausdrücklich betonen, dass alle Vereinbarungen mündlich getroffen wurden und keine schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
Meine Version der Vereinbarung habe ich ihm so geschildert und so habe ich es ihm damals auch gesagt:

Jeder Freischaltcode den ich erzeuge und ausliefere ist kostenpflichtig. Von dieser Regelung sind Freischaltcodes ausgenommen, die für Ihren internen Gebrauch (testen, kalibrieren, Vorführungen) an Sie und solche die als Kulanzleistung für Ihre Kunden herausgegeben wurden. Alle anderen Freischaltcodes, die für den produktiven Einsatz herausgegeben werden sind kostenpflichtig und werden Anhand des ausgegebenen Freischaltcodes abgerechnet.

Er wurde von mir am 28.11.2012 per Email informiert das dies für mich eine Anforderung von neuen Lizenzen ist, da die Software auf einen anderen Computer installiert wird. Die Lizenzen wurden immer mit 350,- EUR pro Lizenz abgerechnet. Als er am 26.04.2013 die Email mit der Aufforderung "Hallo Herr X., anbei die Info vom Kunden XYZ mit der Bitte um Erledigung – Danke." an mich versendete, war er ja schon informiert, dass die restlichen Lizenzen kostenpflichtig sein würden. Ist diese Email nicht schon eine verbindliche Bestellung obwohl er sich vorher nicht über den Preis informiert hat.

Er stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass dies nicht so vereinbart gewesen wäre und ich ihm nun ein Angebot machen soll, in dem ich quasi nur die Erstellung von 7 Freischaltcodes als Arbeitsleistung in Rechnung stellen soll. Wie gesagt ist mein Standpunkt, dass er neue Lizenzen erworben hat und ich sie ihm in Rechnung stellen möchte, nämlich 7x350,-EUR.
Wie sieht hier nun die rechtliche Lage aus, muss ich mich eventuell damit abspeisen lassen, dass ich nur die Erzeugung dieser Freischaltcodes in Rechnung stellen kann und nicht 7 neue Lizenzen?

7. Mai 2013 | 22:08

Antwort

von


(2753)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich teile Ihre Ansicht, dass die E-Mail vom 26.04.2013 als verbindliche Bestellung einer kostenpflichtigen Neulizenz auszulegen sein dürfte.

Sie haben bereits in Ihrer E-Mail vom 29.11.2012 deutlich gemacht, dass Sie die Lieferung der Freischaltcodes als Erteilung neuer Lizenzen ansehen, die laut Vereinbarung jeweils mit 350,- EUR abgerechnet werden. Wenn Ihr Auftrageber zu einem späteren Zeitpunkt ohne Einschränkung weitere Freischaltcodes bestellt, obwohl ihm Ihr E-Mail vom 29.11.2012 bekannt war, konnte aus Ihrer Sicht von einem Einverständnis des Auftraggebers mit den von Ihnen genannten Bedingungen ausgegangen werden.

Hätte der Auftraggeber die Auslieferung der Freischaltcodes von einer verbindlichen Bestellung seines Kunden oder vorherigen Preisverhandlungen mit Ihnen abhängig machen wollen, hätte er dies in seiner E-Mail vom 26.04.2013 unmissverständlich deutlich machen müssen – „mit der Bitte um Erledigung" kann in diesem Zusammenhang aber m.E. nur dahingehend ausgelegt werden, dass Ihr Auftraggeber mit den von Ihnen genannten Bedingungen (neue Lizenzen zum üblichen Preis) einverstanden war.

Ich halte es auch rechtlicher Sicht daher durchaus vertretbar, in Ihrem Fall 7 neue Lizenzen zum vereinbarten Preis abzurechnen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2013 | 00:01

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage hätte ich zu dem Thema noch. Die 1. Lizenz lieferte ich am 29.11.2012 als Kulanzleistung mit folgendem Wortlaut aus:

Hallo Herr W,

von der Firma XYZ werden neue Lizenzen angefordert,
die laut Vereinbarung kostenpflichtig sind. Da die Firma XYZ
8 Lizenzen erworben haben, liefere ich diese aus Kulanz aus:


Lizenznehmer: XYZ
Seriennummer: 9DFF-8DDD-99-E3A6-E923
Registriercode: 1EFA465D
Freischaltcode: 326F34F4965FE258

Könnte das so interpretiert werden das sich die Kulanz auf alle
8 Lizenzen bezieht und nicht nur auf die in dieser Email ausgelieferte?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2013 | 07:22

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

In der Tat ist diese E-Mail nicht ganz eindeutig formuliert, da sich "liefere ich DIESE aus" auch auf alle 8 Freischaltcodes beziehen könnte.

In Verbindung mit der Aufforderungs-E-Mail vom 28.11.2012, die sich ja ausdrücklich nur auf EINEN neuen Freischaltcode bezog, dürfte aber auch Ihre E-Mail nur dahingehend interpretiert werden können, dass nur der erste Freischaltcode aus Kulanz kostenfrei geliefert wird und weitere Anforderungen als neue kostenpflichtige Lizenzen behandelt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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