Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich teile Ihre Ansicht, dass die E-Mail vom 26.04.2013 als verbindliche Bestellung einer kostenpflichtigen Neulizenz auszulegen sein dürfte.
Sie haben bereits in Ihrer E-Mail vom 29.11.2012 deutlich gemacht, dass Sie die Lieferung der Freischaltcodes als Erteilung neuer Lizenzen ansehen, die laut Vereinbarung jeweils mit 350,- EUR abgerechnet werden. Wenn Ihr Auftrageber zu einem späteren Zeitpunkt ohne Einschränkung weitere Freischaltcodes bestellt, obwohl ihm Ihr E-Mail vom 29.11.2012 bekannt war, konnte aus Ihrer Sicht von einem Einverständnis des Auftraggebers mit den von Ihnen genannten Bedingungen ausgegangen werden.
Hätte der Auftraggeber die Auslieferung der Freischaltcodes von einer verbindlichen Bestellung seines Kunden oder vorherigen Preisverhandlungen mit Ihnen abhängig machen wollen, hätte er dies in seiner E-Mail vom 26.04.2013 unmissverständlich deutlich machen müssen – „mit der Bitte um Erledigung" kann in diesem Zusammenhang aber m.E. nur dahingehend ausgelegt werden, dass Ihr Auftraggeber mit den von Ihnen genannten Bedingungen (neue Lizenzen zum üblichen Preis) einverstanden war.
Ich halte es auch rechtlicher Sicht daher durchaus vertretbar, in Ihrem Fall 7 neue Lizenzen zum vereinbarten Preis abzurechnen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage hätte ich zu dem Thema noch. Die 1. Lizenz lieferte ich am 29.11.2012 als Kulanzleistung mit folgendem Wortlaut aus:
Hallo Herr W,
von der Firma XYZ werden neue Lizenzen angefordert,
die laut Vereinbarung kostenpflichtig sind. Da die Firma XYZ
8 Lizenzen erworben haben, liefere ich diese aus Kulanz aus:
Lizenznehmer: XYZ
Seriennummer: 9DFF-8DDD-99-E3A6-E923
Registriercode: 1EFA465D
Freischaltcode: 326F34F4965FE258
Könnte das so interpretiert werden das sich die Kulanz auf alle
8 Lizenzen bezieht und nicht nur auf die in dieser Email ausgelieferte?
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
In der Tat ist diese E-Mail nicht ganz eindeutig formuliert, da sich "liefere ich DIESE aus" auch auf alle 8 Freischaltcodes beziehen könnte.
In Verbindung mit der Aufforderungs-E-Mail vom 28.11.2012, die sich ja ausdrücklich nur auf EINEN neuen Freischaltcode bezog, dürfte aber auch Ihre E-Mail nur dahingehend interpretiert werden können, dass nur der erste Freischaltcode aus Kulanz kostenfrei geliefert wird und weitere Anforderungen als neue kostenpflichtige Lizenzen behandelt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen