Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Leider ist Ihre Annahme, dass mit Erlöschen des ursprünglichen Verpächters (der GmbH) der Anschluss automatisch auf Sie übergehen muss, falsch.
Natürlich kann die GmbH, wenn Sie nicht mehr existiert, eigentlich nicht Inhaber des Anschlusses sein. Ich gehe aber davon aus, dass Sie die Kosten des Anschlusses direkt an die Telekom bezahlt haben, so dass es der Telekom egal war, wer als Inhaber des Anschlusses gemeldet war.
Warum der ehemalige Kommanditist den Anschluss jetzt auf den neuen Verpächter übertragen konnte, ist nicht nachvollziehbar, wahrscheinlich war er der Geschäftsführer der GmbH.
Die Übertragung eines Anschlusses bei der Telekom ist grundsätzlich möglich.
Leider sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie den neuen Verpächter zwingen können, dass er den Anschluss an Sie übertragen lässt. Auch können Sie nicht einfach die Übertragung bei der Telekom beantragen, denn eine Übertragung des Anschlusses ist nur mit Zustimmung des Anschlussinhabers möglich. Dies ist jetzt aber der neue Verpächter.
Sie sollten demnach mit dem neuen Verpächter eine Vereinbarung treffen, dass er den Anschluss an Sie überträgt. Es ist auch nicht ersichtlich, warum er sich weigern sollte, den Anschluss an Sie zu übertragen, denn schließlich hat er von einem Telefonanschluss in Ihren Räumen keinen Nutzen.
Etwas anderes kann für die Telefonnummer gelten.
Da Sie die Telefonnummer seit Jahren benutzen, kann sie zum Gewerbebetrieb, also zu Ihrer Pizzeria gehören. Will der neue Verpächter nun die Telefonnummer für sich behalten und Sie müssten dadurch eine neue beantragen, stehen die Chancen gut, dass man – notfalls vor Gericht – vom Verpächter die Übertragung der Telefonnummer verlangen kann.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
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