Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ist Geldscheine beschriften Legal?

16. Januar 2010 11:14 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ute Bildstein

Zusammenfassung

Ist es legal, Geldscheine und Münzen zu bearbeiten (bedrucken, stempeln, beschriften, prägen, bekleben) und Werbeaussagen darauf anzubringen?

Das Bearbeiten von Geldscheinen und Münzen ist grundsätzlich nicht illegal, solange die Sicherheitsmerkmale nicht beschädigt werden. Allerdings dürfen solche veränderten Geldnoten nicht als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden, wenn die Beschädigung vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Hallo,

ich sollte wissen ob es möglich und legal ist Geldscheine in folgenden Varianten bearbeiten (jeweils nur auf freie Flächen auf den Scheinen):

- Bedrucken
- Stempeln
- Beschriften
- Nur Prägen (ohne Farbe)
- Mit einem leicht zu entfernenden Sticker bekleben

Wären auch Werbeaussagen darauf legal?

Ebenso sollte ich wissen ob es legal ist Münzen mit Stickern zu bekleben oder zu Beschriften.

MfG

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich ist es nicht illegal, Geldscheine und Münzen zu beschriften oder zu bemalen, solange die Sicherheitsmerkmale der Geldnoten nicht beschädigt werden.

Allerdings ist es fraglich, inwieweit solche veränderten Scheine und Münzen noch als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden dürfen.

Hierzu gibt es einen Beschluss der Europäischen Zentralbank, der folgendes zum Inhalt hat:

Wenn die nationalen Zentralbanken wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Beschädigung der Euro-Banknoten vorsätzlich herbeigeführt wurde, verweigern sie den Umtausch der Euro-Banknoten und behalten diese ein, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Banknoten wieder in Umlauf gelangen bzw. dass der Antragsteller diese bei einer anderen NZB zum Umtausch vorlegt. Gleiches gilt, wenn die NZB wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt. In diesem Fall übergeben sie die Banknoten an die zuständigen Behörden zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen (oder zur Einbringung in laufende strafrechtliche Ermittlungen).

Mit freundlichen Grüßen

Ute Bildstein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2010 | 12:22

"Wenn die nationalen Zentralbanken wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Beschädigung der Euro-Banknoten vorsätzlich herbeigeführt wurde, verweigern sie den Umtausch der Euro-Banknoten und behalten diese ein, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Banknoten wieder in Umlauf gelangen bzw. dass der Antragsteller diese bei einer anderen NZB zum Umtausch vorlegt."

Das bedeutet dann nichts anderes als dass die NZB die Scheine irgendwann aus dem Verkehr zieht? Davon hat der Bemalende aber dann ja keinen Schaden.


"Gleiches gilt, wenn die NZB wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt."

was bedeutet hier dass eine Strafbare Handlung vorliegt? Ist Werbung auf Geldscheinen Strafbar?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Januar 2010 | 15:33

Sehr geehrter Ratsuchender,

Werbung auf Geldscheinen sowie Bemalen auf Geldscheinen ist nicht strafbar, solange es Ihre eigenen Geldscheine sind. Es kann aber passieren, dass Ihre bemalten Geldscheine von anderen nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert werden, dann haben Sie den Schaden.

Das Bemalen usw. von Geldscheinen und Münzen, die Ihnen nicht gehören, stellt eine Sachbeschädigung dar und ist damit auch strafbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Bildstein
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 8. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER