Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist es nicht illegal, Geldscheine und Münzen zu beschriften oder zu bemalen, solange die Sicherheitsmerkmale der Geldnoten nicht beschädigt werden.
Allerdings ist es fraglich, inwieweit solche veränderten Scheine und Münzen noch als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden dürfen.
Hierzu gibt es einen Beschluss der Europäischen Zentralbank, der folgendes zum Inhalt hat:
Wenn die nationalen Zentralbanken wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Beschädigung der Euro-Banknoten vorsätzlich herbeigeführt wurde, verweigern sie den Umtausch der Euro-Banknoten und behalten diese ein, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Banknoten wieder in Umlauf gelangen bzw. dass der Antragsteller diese bei einer anderen NZB zum Umtausch vorlegt. Gleiches gilt, wenn die NZB wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt. In diesem Fall übergeben sie die Banknoten an die zuständigen Behörden zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen (oder zur Einbringung in laufende strafrechtliche Ermittlungen).
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bildstein
Rechtsanwältin
"Wenn die nationalen Zentralbanken wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Beschädigung der Euro-Banknoten vorsätzlich herbeigeführt wurde, verweigern sie den Umtausch der Euro-Banknoten und behalten diese ein, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Banknoten wieder in Umlauf gelangen bzw. dass der Antragsteller diese bei einer anderen NZB zum Umtausch vorlegt."
Das bedeutet dann nichts anderes als dass die NZB die Scheine irgendwann aus dem Verkehr zieht? Davon hat der Bemalende aber dann ja keinen Schaden.
"Gleiches gilt, wenn die NZB wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt."
was bedeutet hier dass eine Strafbare Handlung vorliegt? Ist Werbung auf Geldscheinen Strafbar?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Werbung auf Geldscheinen sowie Bemalen auf Geldscheinen ist nicht strafbar, solange es Ihre eigenen Geldscheine sind. Es kann aber passieren, dass Ihre bemalten Geldscheine von anderen nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert werden, dann haben Sie den Schaden.
Das Bemalen usw. von Geldscheinen und Münzen, die Ihnen nicht gehören, stellt eine Sachbeschädigung dar und ist damit auch strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bildstein
Rechtsanwältin