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§7 Abs.1 StBerG Verbot der Hilfe in Steuersachen

27. April 2022 10:40 |
Preis: 60,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Steuerfachangestellte darf ich keine Hilfe in Steuersachen geben sowie beratend tätig werden. Darf ich Inhalte die unter Hilfe in Steuersachen fallen, z.B. als Dozentin Lehren und Schulungen für die Anwendung von Buchhaltungprogrammen geben?
Mit freundlichen Grüßen

27. April 2022 | 11:14

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,  

gerne bestätige ich Ihnen, dass sich das Verbot der Hilfsleistung in Steuersachen lediglich auf die Tätigkeit gegenüber den Steuerpflichtigen / Mandanten bezieht, nicht jedoch auch gegenüber Schulungsanbietern oder Herstellern von Buchhaltungsprogrammen. 

Derartige Tätigkeiten sind Ihnen als Steuerfachangestellte mangels entgegenstehender Regelung gestattet. Bereits eine Vielzahl von Steuerfachangestellten sind daher bereits entsprechend tätig.    

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht


ANTWORT VON

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